Tatsächlicher durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt zum Jahreswechsel auf 3,36 Prozent

Berlin – Millionen Krankenversicherte zahlen mit dem neuen Jahr mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Im Schnitt stieg der tatsächliche Zusatzbeitrag, den die 93 Krankenkassen selbst erheben können, um 0,23 Prozentpunkte auf durchschnittlich 3,36 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an. Das geht aus täglich aktualisierten Daten des GKV-Spitzenverbands hervor.
Am letzten Tag des alten Jahres lag der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz noch bei 3,13 Prozent, wie ein Abgleich mit den Werten vom Vortag zeigt. Die Bandbreite reicht aktuell von 2,18 bis zu 4,39 Prozent.
48 Kassen nahmen demnach keine Beitragsanhebung vor, zwei Kassen senkten ihre Zusatzbeiträge. Zu einer Krankenkasse liegen keine Daten vor. Seit dem Jahreswechsel gibt es nunmehr 93 statt wie zuvor 94 Kassen. Grund ist eine Fusion der Siemens-Betriebskrankenkasse mit der BKK Voralb.
Der Zusatzbeitrag kommt zum feststehenden und für alle gültigen Krankenkassenbeitragssatz von 14,6 Prozent hinzu und wurde einst eingeführt, um Wettbewerb zwischen den Kassen zu fördern. Am Ende kann jede für sich entscheiden, ob und wie stark sie ihn anhebt. Versicherte haben bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die Erhöhungen werden vorher per Brief angekündigt.
Der Plan der Bundesregierung war es, die Zusatzbeiträge zur GKV kurzfristig stabil zu halten. Dafür hatte der Bundesrat vor Weihnachten noch ein Sparpaket verabschiedet, das vor allem Kosten in Kliniken bremsen soll. Einige große Kassen hatten trotzdem Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Sie halten das Sparpaket für zu klein.
Seit Monaten werden zahlreiche Reformvorschläge von Verbänden, Wirtschaft und Politik diskutiert. Was umgesetzt wird, wird sich im Laufe des Jahres zeigen. So steht im Koalitionsvertrag etwa das „Primärarztsystem“. Patienten sollen zunächst den Hausarzt aufsuchen und nur mit Überweisung zum Facharzt. Bisher gilt freie Arztwahl, Überweisungen sind nur für einige Fachärzte nötig.
Weitere Vorschläge sind Kontaktgebühr für Arztbesuche und Gebühren für die unangekündigte Nutzung von Rettungsstellen, höhere Zuzahlungen bei Klinikaufenthalten und Medikamenten, Entlastung der Hausärzte durch Übertragung bestimmter Aufgaben an Fachpersonal, Streichung von Kostenübernahmen für homöopathische Behandlungen, höhere Abgaben auf Alkohol, Tabak und eine mögliche Zuckersteuer auf süße Getränke.
Die Krankenkassen fordern zudem, dass der Staat höhere Versicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger zahlt und klagen deswegen. Die aktuelle Pauschale von rund 133 Euro monatlich sei zu niedrig.
Wenige Wechsler
Trotz steigender Beiträge wechseln in Deutschland einer Umfrage zufolge nur wenige gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse. 2025 entschieden sich nur fünf Prozent für eine neue Kasse, wie das Verbraucherportal Finanztip heute mitteilte. 39 Prozent hätten noch nie ihre Krankenkasse gewechselt.
Dabei seien zwei Drittel der Wechsler mit ihrer neuen Kasse zufriedener als vorher, wie aus der Umfrage hervorging. Jeder Dritte gab sogar an, deutlich zufriedener zu sein. Unzufriedener waren nach dem Wechsel demnach nur rund vier Prozent.
„Die hohe Zufriedenheit zeigt: Ein Kassenwechsel kann sich durchaus lohnen“, erklärte Finanztip-Expertin Barbara Weber. Durch einen Wechsel lasse sich zudem oft sparen, ohne dass Versicherte auf Leistungen verzichten müssten, fuhr das Verbraucherportal in Berufung auf seinen Krankenkassenvergleich fort.
Laut Umfrage waren für die meisten Befragten solche Einsparungen auch der wichtigste Auslöser für einen Wechsel. 40 Prozent nannten einen niedrigeren Beitrag als Grund, wie Finanztip weiter mitteilte. Eine fast ebenso große Rolle bei der Entscheidung spielten bessere Leistungen mit 39 Prozent.
„Gesetzlich Versicherte entscheiden sich beim Wechsel ihrer Krankenkasse nicht rein kostengetrieben, sondern suchen die beste Kombination aus Beitrag und Leistung“, erklärte Weber. Der Service folgt mit 27 Prozent als Grund vor Bonusprogrammen mit 24 Prozent und Empfehlungen mit 22 Prozent.
Das Sparpotenzial bei einem Wechsel bezifferte Finanztip auf hunderte Euro pro Jahr und verwies auf seinen Onlinerechner, mit dem sich Versicherte die Einsparung individuell berechnen könnten. Am sinnvollsten sei ein Vergleich zum Jahreswechsel, empfahl das Verbraucherportal.
Bei Erhöhung des Zusatzbeitrages haben Versicherte demnach ein Sonderkündigungsrecht. „Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der bisherigen Krankenkasse eingehen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird“, erklärte Finanztip.
Für die Erhebung befragte Innofact den Angaben zufolge im Auftrag von Finanztip im Dezember 2025 insgesamt 1.017 Personen. Die Ergebnisse sind laut Finanztip repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
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