Tausende Ermittlungsverfahren wegen Betrugs bei Coronahilfen

Berlin – Seit Beginn der Coronapandemie sind in Berlin knapp 11.800 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrügereien bei Coronahilfszahlungen eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor.
Weitere 7.725 Fälle (Stand: 12. September) werden demnach noch von der Polizei bearbeitet. Im laufenden Jahr seien bei der Berliner Polizei 3.784 Verfahren eingeleitet worden, hieß es von der Justizverwaltung. In weiteren 487 Fällen (Stand 26. September) wird wegen Betrugs bei Abrechnung im Zusammenhang mit Coronatestzentren ermittelt.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat laut Senat bislang in 442 Fällen Strafanzeige beim Landeskriminalamt (LKA) gestellt, weil der Verdacht bestehe, dass falsche Angaben gemacht wurden bei der Beantragung von Coronahilfen des Bundes oder des Landes. Bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa seien zudem elf Fälle erfasst, bei der es etwa um Coronasonderstipendien gehe oder die Förderung von Kulturveranstaltungen.
Angaben zum potenziellen Schaden machte die Justizverwaltung nicht. Dazu seien Aussagen erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich. Hunderte Verfahren sind zwischenzeitlich jedoch vor Gericht gelandet.
Nach den Angaben wurde bislang in 988 Fällen eine Geldstrafe verhängt. Diese bewegte sich nach den Angaben überwiegend zwischen 1.000 bis 5.000 Euro. In rund 70 Fällen mussten bis 10.000 Euro gezahlt werden, in sechs Fällen noch höhere Beträge. In 45 Verfahren wurden die Beschuldigten laut Justizverwaltung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, meist zur Bewährung.
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