Abrechnungsbetrug: Deutschland tappt im Dunkeln

Berlin – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (bdk) wünscht sich mehr Engagement bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Neben mehr Personal und Spezialdienststellen brauche es vor allem endlich eine eigene Dunkelfeldstudie in Deutschland, um das Ausmaß des Schadens abschätzen zu können.
Mehr als 16 Milliarden Euro könnte der Schaden betragen, der Deutschland jährlich durch Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen entsteht. Das Problem: Die Zahl ist eine Hochrechnung, die auf einer Dunkelfeldstudie der Universität Portsmouth in Großbritannien beruht.
Demnach entsteht durch kriminelle Handlungen ein jährlicher Schaden von etwa 6,19 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Geht man in Deutschland von Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von 263 Milliarden Euro im vergangenen Jahr aus, wäre das eine Summe von annähernd 16,28 Milliarden Euro.
Genauere Zahlen gibt es dazu nicht, da hierzulande bis heute keine umfassende Dunkelfeldstudie durchgeführt wurde, um in Erfahrung zu bringen, wie viel Geld durch Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen erlangt wird. Es sei an der Zeit, das endlich nachzuholen, forderten Vertreter aus Kriminalpolizei, gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Politik gestern bei den 16. Berliner Sicherheitsgesprächen.
„Es muss Schluss sein mit dem Schätzen und Vermuten, und mit Hilfskrücken über ausländische Studien“, erklärte Jörg Engelhard, Leiter des Kommissariats Abrechnungsbetrug beim Landeskriminalamt Berlin. „Wir haben einfach keine Zahlen und brauchen endlich eine wissenschaftliche Studie.“
Bereits 2016 sei das an die Justizministerkonferenz herangetragen worden, die damals allerdings keinen Bedarf gesehen habe, tätig zu werden, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer. Zwar hätten sich die Einstellungen heute geändert und Notwendigkeiten würden anders gesehen. Auf die Studie warte man aber immer noch.
„Wir müssen davon ausgehen, dass die Zahlen der Polizei den tatsächlichen Schaden im Tatort Gesundheitswesen nicht vollständig abbilden“, erklärte er. Denn nicht sei ist das Dunkelfeld potenziell riesig, sondern auch die Bedingungen, unter denen im Gesundheitswesen ermittelt wird, seien suboptimal.
Einerseits handele es sich um einen schwierigen Ermittlungsbereich: Das Abrechnungswesen sei äußerst komplex, bestehe aus historisch gewachsenen Strukturen, die sich ständig verändern, erklärte Engelhard. Hinzu kämen die Täter, die oft Ärzte oder Apotheker seien – Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Intelligenz und hohem Bildungsstand, die sich oft entsprechend raffiniert anstellen und dementsprechend schwer zu überführen seien.
Es fehle aber auch aufseiten der Ermittlungsbehörden an Personal, Expertise und Instrumenten. Erst in sieben Bundesländern gebe es Spezialdienststellen bei Polizei und Justiz, betonte Dirk Peglow, der Bundesvorsitzende des bdk. Das sei erschreckend.
Nur die bundesweite Einrichtung solcher Spezialdienststellen ermögliche eine wirksame Bekämpfung von Abrechnungsbetrug. Und Peglow ging noch weiter: Man müsse darüber nachdenken, ob es sich bei Abrechnungsbetrug – zumindest in Teilen – nicht um einen Teilbereich organisierter Kriminalität handelt.
Hinzu komme, dass selbst gut aufgestellte Einheiten oftmals nicht die Mittel und das Know-how hätten, um selbst durchschnittliche Fälle in hinnehmbarer Zeit zu lösen. Engelhard nannte als Beispiel die Überprüfung von Verdachtsfällen bei Betreibern von Coronateststellen. Schon ein einziger Fall könne die Überprüfung zehntausender Seiten von Abtrechnungsdokumenten beinhalten. Das händisch durchzuarbeiten koste hunderte Arbeitsstunden.
Außerdem finde ein großer Teil des Abrechnungsbetruges heutzutage digital statt. An Beamten mit Kenntnissen in IT-Forensik herrsche jedoch ein eklatanter Mangel – genauso wie an Experten für Abrechnungen im Gesundheitswesen und Sozialrecht.
Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) sei das am meisten geänderte Gesetz in Deutschland, erklärte der Rechtsabteilungsleiter der Bundesärztekammer, Karsten Scholz. Entsprechend oft würden sich Schlupflöcher öffnen und schließen. Selbst Fachleute in Kammern und Verbänden hätten es oft schwer, da Schritt zu halten. Für polizeiliche Ermittler sei das oft kaum zu leisten.
Das bestätigt auch Peglow. Der überwiegende Teil seiner Kolleginnen und Kollegen eigne sich das notwendige Fachwissen für diese hochkomplexen Verfahren nebenbei an und gerate dabei häufig an Grenzen. „Neben einer grundlegenden Aus- und Fortbildung benötigen wir eine IT-Ausstattung, die der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse im Gesundheitswesen standhält“, fordert er.
Hinzu komme vor allem in den vergangenen beiden Jahren die oft mit heißer Nadel gestrickten und mit entsprechenden handwerklichen Mängeln behafteten Gesetze und Verordnungen aus der Zeit der Coronapandemie. „Die Testverordnung hat eindeutig kriminovalente Züge“, sagte Engelhard. In der Sprache der Kriminologie heißt das, sie ermuntert durch ihre Struktur das Begehen von Straftaten.
Von einer Besserung sei nicht auszugehen, schließlich plane die Bundesregierung bereits weitere Hilfsprogramme. Die Pandemie habe gezeigt, dass der Staat dem Betrug vor allem damit Tür und Tor öffne. „Wenn von der Politik signalisiert wird, dass etwas unbürokratisch und schnell ausgezahlt wird, ducken sich alle Wirtschaftskriminalkommissare direkt weg“, sagte Engelhard. „Denn sie wissen, dass wieder einmal sie auffangen müssen, was dabei schiefgeht.“
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