Politik

Telematik­infrastruktur für alle Sozialversicherungs­träger öffnen

  • Dienstag, 13. Februar 2024
/Pornchai Soda, stockadobecom
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Berlin – Die Telematikinfrastruktur (TI) sollte grundsätzlich durch alle Sozialversicherungsträger genutzt werden können. Dafür spricht sich die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) aus.

Eine verstärkte Nutzung der TI durch alle Sozialversicherungsträger könne dazu beitragen, Verwaltungsver­fah­ren mit medizinischen Bezügen – beispielsweise Anschlussheilbehandlungen, Reha-Antragsverfahren und Verfahren zur Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung – zu beschleunigen und zu verschlanken, so die GVG.

Diese Nutzung der TI solle „unter angemessener Kostenbeteiligung“ erfolgen. Im Rahmen der Entwicklung und Verbreitung digitaler Angebote dürfe nicht an Ressortgrenzen halt gemacht werden, warnte die GVG heute.

Der Verband verweist beispielhaft darauf, dass nach aktueller Rechtslage eine gesetzlich versicherte Patientin, die wegen einer Krebserkrankung behandelt wird und die der Übertragung von Daten in ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugestimmt hat, viele Informationen über diese Behandlung in ihrer ePA einsehen könne.

Die Daten der Behandlung einer berufsbedingten Krebserkrankung hingegen seien unter Umständen nicht in der ePA einsehbar.

Zudem plädiert die GVG für eine Reform des Sozialdatenschutzes – insbesondere mit Blick auf die Nutzung Künstlicher Intelligenz und die Entwicklung neuer Schutzmechanismen.

Solche Mechanismen müssten den Schutz von Sozialdaten im Rahmen der Datennutzung „auf neue Art und Weise“ sicherstellen, etwa durch Ethikkommissionen.

aha

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