Ärzteschaft

KBV fordert volldigitale Lösung für das elektronische Rezept

  • Freitag, 26. Januar 2024
/picture alliance, Jens Kalaene
/picture alliance, Jens Kalaene

Berlin – Seit Jahresbeginn sind Arztpraxen verpflichtet, Verordnungen elektronisch auszustellen. Die Einlösung von elektronischen Rezepten (E-Rezepten) in den Apotheken gestaltet sich nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) allerdings derzeit vielerorts noch holprig.

So berichten der KBV zufolge viele Ärzte, dass Apotheken Patienten in die Praxis zurückschicken würden, um sich dort einen Ausdruck der Verord­nung geben zu lassen. „Das ist nicht der richtige Weg“, kritisierte KBV-Vor­standsmitglied Sibylle Steiner. „Wir brauchen eine volldigitale Lösung.“ Ansonsten beschere das E-Rezept nicht nur den Ärzten, sondern auch den Patienten mehr Aufwand.

Aktuell hakt der Prozess offenbar vor allem daran, dass E-Rezepte über den E-Rezept-Fachdienst häufig verspätet bereitgestellt würden und dement­sprechend nicht verfügbar seien, wenn Patienten ihre Verordnung unmittelbar nach dem Praxisbesuch in der Apotheke abholen wollten.

Um hier gegenzusteuern, riet die KBV Ärzten, die Komfortsignatur nutzen. Denn diese werde umgehend nach der Signatur an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt. „Allerdings kommt es leider auch hier ab und zu vor, dass die Verordnung nicht sofort abrufbar ist“, so Steiner und bestätigte, dass die KBV dazu in Kontakt mit der Betreibergesellschaft Gematik stehe.

Mit Verwunderung und Unverständnis reagierte Steiner dagegen auf Zurückweisungen einer Verordnung durch die Apotheker und deren Angst vor Retaxierungen wegen angeblicher Fehleinträge im Feld „Berufsbezeich­nung“.

Moniert würde, dass es sich bei diesem Feld um ein Freitextfeld handelt, für das mit dem GKV-Spitzenverband keine verbindlichen Werte vereinbart worden seien. „Wir können nicht nachvollziehen, wieso jetzt das Freitext­feld Berufsbezeichnung als überprüfbares Feld gewertet werden soll“, sagte Steiner.

Diese unnötige bürokratische Hürde behindere die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts – zumal die quali­fizierte elektronische Signatur eindeutig belege, dass das E-Rezept durch einen Arzt ausgestellt worden sei.

Ein wichtiger Bestandteil der KBV-Forderung nach einer volldigitalen Lösung ist zudem eine flächendeckende Anbindung von Pflegeheimen an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese ist vom Gesetzgeber erst ab Juli 2025 verpflichtend geplant – jetzt aber schon freiwillig möglich.

Ist ein Heim bereits an die TI angeschlossen, können Arztpraxen den Token des eRezepts digital an die Einrichtung übermitteln – und sich somit den Ausdruck und Postversand sparen.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung