Telematikinfrastruktur: Regierung sieht Aufbau bei Selbstverwaltung in richtigen Händen

Berlin – Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) liegt nach Ansicht der Bundesregierung bei den Organisationen der Selbstverwaltung in den richtigen Händen. Das ist einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zu entnehmen. Demnach gilt dies auch für die Sicherstellung der Interoberabilität von Anwendungen für die TI, die alle Akteure des Gesundheitswesens in der gesetzlichen Krankenversicherung vernetzen soll.
Für den Aufbau der TI und auch die Sicherstellung der Interoberabilität ist die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zuständig. Sie hat fristgerecht am 30. Juni 2017 das Verzeichnis für elektronische Standards im Gesundheitswesen – kurz Vesta – in Betrieb genommen. Damals bezeichnete die gematik den Start von Vesta als wichtigen Schritt, um einheitliche IT-Standards im Gesundheitswesen in Deutschland voranzutreiben und damit die dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen zu verbessern.
In der ersten Ausbaustufe können Akteure aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen online über die Internetseite des Verzeichnisses Anträge zur Aufnahme eines IT-Standards stellen. Die gematik setzt mit dem dem Interoperabilitätsverzeichnis einen gesetzlichen Auftrag um.
Vesta diene der gematik als Grundlage, um Standards, Profile und Leitfäden als Referenz für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen zu empfehlen, unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort. Sie betonte, dass bisher 120 Anträge bei Vesta eingegangen sind, die sich „überwiegend noch im Kommentierungsverfahren befinden“. Bisher seien 30 Interoperabilitätsfestlegungen der gematik mit dem Attribut „interoperabel“ in Vesta aufgenommen worden.
Mit der Übertragung der Aufgaben an die gematik als eine Organisation der Selbstverwaltung bleiben die digitale medizinische Kommunikation und die Festlegung der dafür zu nutzenden Standards nach Ansicht der Bundesregierung in der Hand der maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens. „So ist gewährleistet, dass der Sachverstand und die Expertise der an den jeweiligen Versorgungsprozessen Beteiligten von Beginn an in die Arbeiten einfließen können und eine Abstimmung unter allen Beteiligten erfolgt“, schreibt die Regierung weiter. Dies trage letztlich zu mehr Akzeptanz bei denjenigen bei, die die TI mit ihren Anwendungen mit Leben füllen und in ihren Arbeitsprozessen umsetzen müssten.
Die Grünen kritisieren in ihrer Anfrage, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von Minister Jens Spahn (CDU) an der Selbstverwaltung für den Aufbau der TI festhält. „Besser sollte sich eine staatliche Institution wie zum Beispiel das DIMDI um die digitalen Verkehrsregeln im Gesundheitswesen kümmern“, erklärte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Spahn müsse endlich für „funktionierende Rahmenbedingungen“ sorgen.
Aus Sicht der Grünen hinkt Deutschland bei der Einführung von offenen Standards für die Interoperabilität deutlich hinterher. Durch das E-Health-Gesetz seien verschiedene Regelungen geschaffen worden, die einerseits das Ziel verfolgten, Standards durchzusetzen, in der Praxis aber eher einen Wildwuchs von in der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens neu entwickelten Standards und so die Entstehung von nationalen oder gar sektoralen Insellösungen begünstigten, kritisierten die Grünen.
Es existiere zudem „augenscheinlich kein wirksamer Mechanismus, um die Orientierung an bereits vorhandenen insbesondere internationalen Standards zu fördern“. Überdies sei für diese Regulierungsaufgaben keine staatliche Agentur zuständig, sondern eine durch die Selbstverwaltung getragene Organisation. Mit all dem beschreite Deutschland im Vergleich zu ähnlichen Gesundheitssystemen in der Schweiz, Österreich oder den Niederlanden einen Sonderweg, bemängelten die Grünen.
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