Telemedizin nur bei richtiger regulatorischer Einbindung sinnvoll

Berlin – Die systematische Nutzung von digitalen Versorgungsangeboten wie Telemedizin ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie verschiedene Versorgungsebenen verbinden können und in ein verbindliches System zur Patientensteuerung eingebunden werden. Darüber zeigten sich Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft beim diesjährigen Kongress des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) einig.
Angesichts von demografischem Wandel und Fachkräftemangel seien moderne Konzepte wie Telenotärzte ein zentrales Element im Versuch, die Regelversorgung aufrechtzuerhalten, betonte Bibiana Metelmann, Bereichsleiterin Bodenrettung/Notfallmedizin der Universitätsmedizin Greifswald.
Mit dem Telenotarztprojekt im Kreis Vorpommern-Greifswald wurden bereits fast zehn Jahre Erfahrung in diesem Bereich gesammelt. Dabei habe sich herauskristallisiert, dass vor allem eine bessere Verknüpfung von Notarzt und dem Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KVMV) hergestellt werden muss, um Fälle aussortieren zu können.
Auf KV-Ebene wiederum ist Telemedizin in Niedersachsen seit dem vergangenen Jahr fester Bestandteil des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Patientinnen und Patienten, die die ärztliche Bereitschaftsdienst-Telefonnummer 116117 wählen, erhalten eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung (SmED) und bekommen dann in der Regel ein telemedizinisches Angebot.
Erscheint eine zeitnahe Behandlung nicht notwendig und eine Weiterleitung in eine KV-Bereitschaftspraxis nicht möglich, ist die telemedizinische Behandlung obligatorisch. „Das hat dazu geführt, dass wir 100.000 Patienten damit bereits durchschleusen konnten, 83 Prozent von ihnen fallabschließend“, erklärte der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Thorsten Schmidt. Für die Ärztinnen und Ärzte sei ein großer Vorteil, dass sie ortsunabhängig arbeiten können, beispielsweise von zuhause aus.
„Woran wir allerdings noch arbeiten müssen, ist die Übergabe von der 112 an die 116117 und umgekehrt“, räumte er ein. Auf KV-Seite stehe die Infrastruktur samt Schnittstelle dafür bereits, allerdings müsse die Politik dies noch ermöglichen.
Die größeren Schwierigkeiten seien aber struktureller Art. „Das Kernproblem ist, dass dien Patienten noch alle Optionen haben“, sagte Schmidt. „Sie können die 112 oder die 116117 anrufen oder in jedes Krankenhaus marschieren. So können wir das nicht steuern. Da braucht es eine gesetzliche Verpflichtung für einen bestimmten Pfad.“
Dafür erhielt er energische Unterstützung vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KV Bayerns, Peter Heinz. Er plädierte dafür, telemedizinische Angebote mit Vorsicht auszubauen – denn das Angebot schaffe die Nachfrage. „Da dürfen wir nicht allen Bedürfnissen nachgeben“, forderte er.
Vielmehr müsse man „der Amazonisierung der Gesellschaft“ und einer „All-you-can-eat-Mentalität“ entgegenhalten und dürfe Sprechstunden nicht mit solchen Angeboten vollstopfen. „Das darf nicht zu weiterer Patientenbequemlichkeit führen“, forderte Heinz. „Ohne Steuerung wird es nicht gehen, und die funktioniert in Deutschland nun einmal nur über das Portemonnaie.“
Es brauche mehr Verbindlichkeit. So müssten einem Patienten beispielsweise Kosten entstehen, wenn eine Ersteinschätzung keinen Notfall ergibt und er im Anschluss dennoch eine Notaufnahme aufsucht. „Dann kann er seine AOK Gold Card gleich stecken lassen und die Kreditkarte zücken.“
Das sei kein Patientenbashing, beteuerte er. Statistiken würden das Ausmaß falscher Beanspruchung von Leistungen belegen. „Wir haben einen nicht unerheblichen Teil, der in diesem System Missbrauch betreibt, eben weil es keine Verbindlichkeit gibt“, sagte er. „Es kann nicht sein, dass wir Ärzte mit Regularien Fesseln angelegt bekommen, und jeder sonst im System macht, was er will.“
Allerdings würden aktuelle Zi-Untersuchungen zeigen, dass auch technologische Entwicklungen zu dieser Fehlbeanspruchung beitragen könnten, wandte Zi-Vorstandschef Dominik von Stillfried ein. So würden neuere Versionen von großen Sprachmodellen wie ChatGPT, die mittlerweile von sehr vielen Patienten genutzt werden, schneller als früher zum Gang in die Notaufnahme raten.
Die Gefahr, dass neue Versorgungsangebote erhöhte Nachfrage selbst schaffen, sah auch die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), Ellen Lundershausen. „Es kann passieren, dass Videokontakte zu einer Verstärkung des Anspruchs der Patienten führen“, sagte sie.
Zudem könne Rosinenpickerei Schieflagen noch verstärken: Kommerzielle Angebote würden vor allem auf junge, unkomplizierte und digital affine Patienten anziehen, was dazu führe, dass diese lukrativen Fälle bevorzugt würden. Währenddessen könnten gerade Menschen mit hohem Versorgungsbedarf diese Angebote schlechter nutzen.
Schlimmstenfalls könnten dann in strukturschwachen Regionen zusätzlich Infrastrukturdefizite und wirtschaftliche Effekte auf Praxen dazu führen, dass Telemedizin bestehende Versorgungsprobleme eher verschärft als löst, warnte sie.
Zudem sei das engste Nadelöhr die ärztliche Zeit – Telemedizin schaffe aber keine zusätzlichen Kapazitäten, sondern verlagere vorhandene Arztzeit lediglich. Effizienzgewinne seien lediglich für einzelne Anwendungsfälle belegt. „Wir haben sicherlich einen strukturellen Zugewinn, aber keine Abhilfe für den Fachkräftemangel“, unterstrich sie.
Schon die Szenarien, in denen Telemedizin eine Effizienzsteigerung bringe, seien jedoch schon ein Zugewinn, erwiderte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Thomas Ballast. „Telemedizin eignet sich nicht für alle Patientenfälle, wahrscheinlich nicht einmal für die meisten – aber es gibt eben welche, für die es sich eignet“, so Ballast.
Insbesondere für die Verlängerung der Versorgung in den ländlichen Raum sei dies ein großer Zugewinn. „Wir werden Antworten darauf finden müssen, dass die Niederlassung in Großstädten attraktiver ist als im ländlichen Raum“, betonte er.
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