Notfallreform: Gemischte Reaktionen vor morgiger Anhörung

Berlin – Das parlamentarische Verfahren rund um die Reform der Notfallversorgung schreitet weiter voran. Morgen findet die öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.
Die Reform wird vonseiten der Akteure im Gesundheitswesen als notwendig erachtet, allerdings gibt es noch Kritikpunkte bei der geplanten Umsetzung. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf im April beschlossen. Es könnte übernächste Woche bereits im Bundestag beschlossen werden.
Mit der Reform sollen rund 750 integrierten Notfallzentren (INZ) mit einer digitalen Ersteinschätzung an Krankenhäusern aufgebaut werden, die den stationären und ambulanten Bereich besser verzahnen und rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Zudem ist geplant, die beiden Rufnummern 116 117 und 112 miteinander zu verknüpfen (Kasten).
Die Notfallversorgung soll im mittlerweile dritten Anlauf einer Bundesregierung neu geregelt werden. Sowohl der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als auch sein Vorgänger, Jens Spahn (CDU), hatten das Vorhaben jeweils vorangetrieben – allerdings ohne Erfolg.
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht die Reform als wichtig an, um bestehende Strukturen besser zu vernetzen, Patientinnen und Patienten gezielter durch das Versorgungssystem zu führen und Notaufnahmen, Rettungsdienst sowie medizinisches Personal zu entlasten.
Eine verlässliche Ersteinschätzung und mehr Koordination in der Versorgung seien wesentliche Voraussetzungen für weitere Strukturreformen, insbesondere für den Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems in Deutschland, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt im Hinblick auf ein weiteres großes Vorhaben in diesem Jahr.
Allerdings müsse sich die Reform an der Realität der Versorgung orientieren. So seien verbindlich zu nutzende Zugangs- und Behandlungswege in die Notfallstrukturen zentral. Dafür sei ein bundesweit einheitliches und standardisiertes System zur Ersteinschätzung erforderlich.
Die Verantwortung für die Ersteinschätzung müsse in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung liegen, heißt es in der Stellungnahme. Der Vorschlag vonseiten der Bundesärztekammer lautet, dass die vom Wissenschaftlichen Beirat der BÄK entwickelte Notarztindikationskatalog als fachliche Grundlage für standardisierte, softwaregestützte Notrufabfragen gesetzlich verankert werden sollte.
Keine aufsuchenden Dienste 24/7 möglich
Kritisch sieht die BÄK hingegen die geplante Ausweitung der ambulanten Notfallversorgung durch verpflichtende telemedizinische und aufsuchende Angebote rund um die Uhr. Angesichts begrenzter personeller Ressourcen seien solche Angebote nur dort sinnvoll, wo ein tatsächlicher, objektiver Bedarf bestehe.
Auch die vorgesehenen INZ dürften nicht losgelöst von der bestehenden Versorgungslandschaft geplant werden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Es müsse weiter geklärt werden, welche Rolle Krankenhäuser ohne INZ künftig übernehmen und wie die Erreichbarkeit der Notfallversorgung gesichert werden könne.
„Die Reform muss den Einstieg in eine echte Versorgungsteuerung bringen, die wir dann auch in den anderen Versorgungsbereichen brauchen“, betonte Reinhardt. Dafür brauche es noch Änderungen am Gesetzentwurf.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt das Reformvorhaben. Sinnvoll sei die geplante verbindliche, bundesweit einheitliche Ersteinschätzung und die Rufnummer 116117 als zentralen Zugang zur ambulanten Akut- und Notfallversorgung.
Schwierig sei aber, dass der vorliegende Gesetzentwurf neue Parallelstrukturen schaffe, ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal komme und wie das Konzept finanziert werden könne, betonten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. „Wir brauchen keine neue Versorgungsebene.“
So gebe es schon heute ein dichtes Netz aus Arztpraxen, Bereitschaftsdienst, 116 117, Rettungsdienst und Notaufnahmen. Allerdings müssten Patientinnen und Patienten konsequenter in die richtige Ebene gesteuert werden. Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen zusätzliche 24/7-Angebote aufbauen sollen, sei weder personell noch finanziell leistbar, warnen die KBV-Vorstände.
Herausfordernd sei die Situation vor allem auch aufgrund des im Juli beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Durch das Gesetz würden dem ambulanten Bereich Milliarden entzogen, heißt es von der KBV. „Es ist ein eklatanter Widerspruch, neue und teure Parallelstrukturen aufzubauen, während der ambulanten Versorgung gleichzeitig das Geld gekürzt wird“, so Gassen, Hofmeister und Steiner. „Das wird am Ende zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.“
Gesetzlich verankerte Steuerung benötigt
Auf eine gesetzliche Verankerung der hausärztlichen Steuerungsfunktion setzt zudem der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Die bislang vorgesehene „bloße Priorisierung“ gewährleiste noch keine hausärztlich koordinierte Primärversorgung, heißt es in der Stellungnahme. Und auch der Hausärzteverband kritisiert den im Gesetzentwurf vorgesehenen 24/7-aufsuchenden Dienst der KVen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Reform der Notfallversorgung ebenfalls als Chance, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, die Notaufnahmen zu entlasten und die Beiträge zu stabilisieren. DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß pocht aber auf eine ausreichende Finanzierung der INZ, die ohne weiteren bürokratischen Aufwand vor Ort organisiert werden müssten.
Die vorgehaltenen Strukturen müssten vollumfänglich refinanziert und damit alle Sach- und Personalkosten abgedeckt werden können. Zudem müsse das Reformvorhaben zur Primärversorgung sinnvoll mit der Notfallreform verzahnt werden.
Der Marburger Bund (MB) betont, die Reform der Notfallversorgung müsse sich am medizinischen Bedarf und den regionalen Versorgungserfordernissen orientieren und nicht an finanziellen Rahmenvorgaben der Krankenkassen. „Wir befürchten, dass durch die im Gesetz vorgesehenen Entscheidungsstrukturen am Ende die Kostenträger bestimmen, welche Standorte der Notfallversorgung vor Ort erhalten bleiben und welche verloren gehen“, sagte die erste Vorsitzende des MB, Susanne Johna.
Patienten sind keine Pakete
Problematisch sei weiter, dass verschiedene Ersteinschätzungsverfahren an unterschiedlichen Stellen des Erstkontakts eingesetzt werden sollen, für die es bisher keine ausreichende Validierung gebe. „Durch den Einsatz einer digitalen Ersteinschätzung dürften keine Hürden für Menschen entstehen, die diese Systeme nicht nutzen können“, erklärte Johna.
Und: Die geplante Weiterleitung derjenigen Patienten, die auch außerhalb von Sprechstundenzeiten zwar eine akute, aber voraussichtlich ambulante Behandlung benötigen, von einem Krankenhaus ohne INZ in ein solches mit INZ sei medizinisch nicht nachvollziehbar.
„Patienten sind keine Pakete, die man aufgrund von Zuständigkeiten und Abrechnungsregeln von einem Versorgungsort zum nächsten schicken kann“, kritisierte Johna. Die vorgesehene Regelung widerspreche medizinischer Vernunft und belaste zusätzlich die ohnehin knappen personellen Ressourcen im Rettungsdienst und Krankentransport.
Dem Verband der Universitätsklinika Deutschland (VUD) zufolge sollten die INZ vor allem an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung (G-BA-Stufe 2 und 3) sowie Universitätskliniken eingerichtet werden.
Insbesondere Universitätsklinika hielten mehr Fachrichtungen und größere, spezialisiertere Notfallkapazitäten vor und setzten umfangreiche Fachabteilungen, Personal und diagnostische und intensivmedizinische Möglichkeiten voraus. Allerdings müsse eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden, forderte der VUD.
Anderer Ansicht ist der Katholische Krankenhausverband. Es dürfe künftig nicht nur Notfallversorgung an Krankenhäusern mit INZ geben, heißt es von den katholischen Krankenhäusern. Gerade in ländlichen und strukturschwächeren Regionen würden Krankenhäuser ohne INZ weiterhin wichtige Anlaufstellen sein.
Keine Mehrausgaben produzieren
Auch der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert überschaubare Einzugsgebiete für Krankenhäuser mit INZ sowie eine verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser, die kein INZ erhalten, aber weiterhin eigenständig von Patientinnen und Patienten aufgesucht werden können.
Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, nannte die Reform überfällig. „Wir befürchten aber, dass sie nicht die intendierten Einspareffekte in Milliardenhöhe bewirkt, sondern vor allem Mehrausgaben produziert, weil die Reformpläne immer noch entscheidende Webfehler haben“, bemängelt sie.
So sieht auch Reimann Nachbesserungsbedarf bei den rund um die Uhr aufsuchenden Diensten der KVen. „Damit droht insbesondere zu den Praxisöffnungszeiten ein konkurrierendes Zusatzangebot zur Regelversorgung, das für die Versorgung weder notwendig noch wirtschaftlich und personell umsetzbar ist.“ Entsprechend müsse das Angebot dringend durch klare Vereinbarungen eingegrenzt und von der Regelversorgung abgegrenzt werden, schlägt Reimann vor.
Weiter konterkariere, dass künftig auch Krankenhausstandorte ohne INZ weiter ambulante Notfallversorgung anbieten sollen. „Wenn am Ende doch alle Kliniken bei der Notfallversorgung mitmischen dürfen, kann man sich den Aufwand und die hohen Kosten für die Einrichtung von INZ sparen“, so Reimann.
Nicht zuletzt fehle in den bisherigen Reformplänen die Möglichkeit, Hilfesuchende nach der Ersteinschätzung in den INZ gezielt und verbindlich in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weiterzuleiten. „Auch hier muss noch einmal nachgebessert werden, denn sonst wird es keine nachhaltige Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern geben“, betonte sie.
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des Verbands der Innungskrankenkassen (IKK e.V.), fordert eine Nachbesserung bei den noch unterschiedlichen Vorgaben zur Ersteinschätzung in Akutleitstellen und in INZ. Weiter könnten die geplanten Regelungen bei der Umsetzung zu einem regionalen Flickenteppich der Notfallversorgung führen. Um dies zu verhindern, sollte die Selbstverwaltung, insbesondere durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), bundesweite Strukturvorgaben machen.
Hohnl lehnt zudem die vorgesehene hälftige Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen durch die GKV und die KVen ab, auch aufgrund der finanziell schwierigen Lage der GKV. Wichtig sei aber vor allem, dass das geplante Primärversorgungsgesetz und die Apothekenreform beim aktuellen Vorhaben mitgedacht und aufeinander abgestimmt werden. „Unterschiedliche Ansätze können jegliche Form der Patientensteuerung und damit Entlastung von Strukturen konterkarieren.“
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