Notfallreform: Zustimmung im Grundsatz, aber Nachbesserungen gefordert

Berlin – In der Sache sind sich die Akteure im Gesundheits- und Rettungswesen einig: Die Notfallreform wird dringend benötigt. Das wurde gestern Nachmittag in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich.
Allerdings gibt es an der geplanten Umsetzung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung noch einige Kritik. Bereits im Vorfeld gab es viele Reaktionen und Verbesserungsvorschläge zum Gesetzentwurf.
Insbesondere Vertreter der Ärzteschaft, Krankenhäuser aber auch Rettungsdienste forderten eine auskömmliche Finanzierung der neuen Notfallstrukturen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) warnten zudem vor dem Aufbau von Doppelstrukturen.
KBV-Vorstand Andreas Gassen kritisierte die geplante Regelung, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit dem Gesetzentwurf verpflichtet werden sollen, durchgängig eine telemedizinische und aufsuchende Versorgung sicherzustellen. Dies sei nicht erforderlich und auch personell nicht leistbar, so Gassen. Denn die aufsuchende Versorgung müsste von den Niedergelassenen sichergestellt werden, die gleichzeitig tagsüber in den Arztpraxen arbeiteten.
Statt eines Rund-um-die-Uhr aufsuchenden Dienstes könnten viele Fälle per digitaler Ersteinschätzung oder telemedizinischer Beratung abschließend behandelt werden, schlug er stattdessen vor. Weiter sollte sich das Gesetz für bereits bestehende regionale Lösungen der KVen öffnen, ohne eine Parallelstruktur einzuführen. Gleichzeitig stellte er infrage, ob Ärztinnen und Ärzte Notfallversorgung als Daseinsvorsorge aus ihren Honoraren bezahlen müssten.
Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisierte die unzureichende Finanzierung, ausgehend vom GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das im Juli beschlossen worden ist. Der damit verbundene Fixkostendegressionsabschlag im ambulanten Bereich sei ein Wachstumshemmnis für eine strukturierte Versorgung und sollte gestrichen werden, forderte die Co-Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth.
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) pochte darauf, dass künftig eine auskömmliche Finanzierung über Vorhaltekosten für den Rettungsdienst geregelt werden soll. „Die vollständige Refinanzierung der notwendigen Vorhaltung gehört verbindlich in den Gesetzestext.“
Verbindliche Vorgaben und Strukturen benötigt
Insgesamt sei der Gesetzentwurf noch zu unverbindlich, erklärte der Deutsche Berufsverband Rettungsdienste (DRBD). Es sei fraglich, ob der derzeitige Flickenteppich bei den Rettungsdiensten und die Fehlsteuerung im ambulanten Bereich mit den vorliegenden Regelungen verbessert werden könnten. Es bräuchte Qualitätskriterien wie etwa verbindliche Reaktionszeiten oder die bundesweite Einführung von Telemedizin als Erstkontakt bei Akutfällen.
Bezüglich der geplanten integrierten Notfallzentren (INZ) sprach sich der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, für die gemeinsame Organisation der Krankenhäuser mit den KVen aus. Allerdings bemängelte er die komplex angelegte Organisationsstruktur im Gesetzentwurf. Es gebe keine One-Size-Fits-All-Lösung, stattdessen müssten die Vertragspartner vor Ort – unter Einhaltung der bundesweiten Vorgaben – die Organisation gestalten dürfen.
Susanne Johna, erste Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), betonte, die Notfallreform müsse klug mit der Krankenhausreform koordiniert werden. So bräuchten die Kliniken, die ein INZ betreiben, auch die entsprechenden Leistungsgruppen, um eine anständige Versorgung gewährleisten zu können.
Außerdem dürfe die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen an den INZ nicht vergessen und ausgespart werden, betonte die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung.
Klare Bezugsgrößen definieren
Um die INZ bedarfsgerecht zu planen, schlug der GKV-Spitzenverband vor, klare Bezugsgrößen für das Einzugsgebiet zu definieren. Dabei sollten INZ für mindestens 100.000 und maximal 350.000 Einwohner zuständig sein, lautet der Vorschlag.
In Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte müsste es mehrere INZ-Standorte geben. Kleinere Einheiten lehnte der GKV-Spitzenverband jedoch ab. Statt der wie im Gesetzentwurf vorgeschlagenen rund 750 INZ-Standorte, sollten etwa 600 ausreichen, so der GKV-Spitzenverband.
Weiter ist das Thema Patientensteuerung zentral. So könnte eine Art Eigenbeteiligung eingeführt werden, sollten Patienten im Notfall ein Krankenhaus ohne INZ aufsuchen, schlug Gaß von der DKG vor. Kliniken ohne eine solche Struktur bräuchten aber dennoch die Möglichkeit, Hilfe zu leisten und weiterverweisen zu können.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), und Buhlinger-Göpfarth vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßten weiter das geplante eingeschränkte Dispensierrecht. Damit sollen Ärzte in Notdienstpraxen außerhalb der Apothekenöffnungszeiten Medikamente direkt an Patienten abgeben dürfen.
Buhlinger-Göpfarth schlug zudem vor, diese Regelung künftig auch für Ärztinnen und Ärzte einzuführen, die Hausbesuche bei immobilen oder hochbetagten Patienten machen. Dies würde die Versorgungssicherheit erhöhen.
Konzentrationspotenzial bei Leitstellen
Die geplante Regelung, die beiden Rufnummern 116117 und 112 besser miteinander zu verknüpfen, stieß auf Zustimmung, unter anderem von der KBV und dem GKV-Spitzenverband. Es brauche einen klaren Standard, wie die Patienten strukturiert übergeben werden könnten, betonte der GKV-Spitzenverband. Die ganze Fallkette sollte digital abgebildet werden – vom Erstkontakt bis zur abschließenden Versorgung – um Patientenpfade evaluieren und Doppeldatenerhebungen vermeiden zu können.
Und: Bei den aktuell 230 Leitstellen gebe es noch Konzentrationspotenzial, das ausgeschöpft werden sollte, so der GKV-Spitzenverband. Einer Kürzung der Zahl der Leitstellen widersprach allerdings der Fachverband Leitstellen.
Insgesamt seien die im Gesetzentwurf beschriebenen Einsparpotenziale durch die Reform nachvollziehbar, erklärte der GKV-Spitzenverband weiter. So sollen 243 Millionen Euro bereits im kommenden Jahr eingespart werden können, bis 2031 könnten es laut Gesetzentwurf bis zu 1,2 Milliarden Euro sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die Steuerung der Menschen in den ambulanten Bereich und die Möglichkeit der Versorgung am Rettungsort durch die Rettungsdienste aber gut umgesetzt werden. In diesem Punkt sieht auch der DBRD deutliches Einsparpotenzial. „Notfallsanitäter haben die Kompetenz, Menschen zu Hause zu versorgen.“ Dies müsse mehr genutzt werden.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) rechnet auch mit Einspareffekten, allerdings erst in wenigen Jahren. Kurzfristig werde die Reform zusätzliche Kosten verursachen, da viele Verträge geschlossen und die neue Organisation der INZ erst aufgebaut werden müssten.
Neben der Diskussion um den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung waren auch Änderungsanträge der Grünen sowie ein Antrag der Linken zur bedarfsgerechten und krisenfesten Akut- und Notfallversorgung Thema.
So stieß der Vorschlag der Grünen, einen eigenen Leistungsbereich für die Versorgung komplexer ambulanter Notfälle zu schaffen und zu finanzieren, ohne die Menschen stationär aufnehmen zu müssen, auf deutliche Zustimmung bei den Rettungsdiensten, BRK und der Björn-Steiger-Stiftung. Notrufabfragen sollten zudem bundesweit standardisiert werden, betonten die Björn-Steiger-Stiftung, die ADAC Luftrettung und der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).
Die Grünen schlagen in ihren Änderungsanträgen zudem unter anderem vor, eine Vorhaltefinanzierung für ärztliche Personalkosten in Notaufnahmen sowie eine vorstationäre Vergütung für Fälle einzuführen, um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
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