Politik

Telemonitoring soll Teil des DMP Herzinsuffizienz werden

  • Donnerstag, 18. April 2024
/ArtemisDiana, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Aktualisierung der Anforderungen-Richtlinie zum Disease Management Programm (DMP) Herzinsuffizienz auf den Weg gebracht.

Um Patientinnen und Patienten eine gesicherte Versorgung zu ermöglichen, soll das Telemonitoring in das Programm aufgenommen werden. Das Plenum beauftragte den zuständigen Unterausschuss DMP mit der Prüfung, für welche Patientengruppen das Telemonitoring infrage kommt.

Die Rahmenbedingungen für das DMP Herzinsuffizienz wurden vom G-BA bereits 2018 festgelegt. Zu einer Umsetzung kam es noch nicht, eine Einschreibung für Ärzte und Patienten ist bislang nicht möglich.

Die Gründe dafür sind vielfältig, eine Rolle spielen unter anderem fehlende strukturelle Voraussetzungen, nach Aussage der Krankenkassen aber auch die andauernde Aktualisierung der Richtlinien (das Deutsche Ärzteblatt berichtete).

Der G-BA hatte mit Beschluss vom 18. Juni 2020 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund­heitswesen (IQWiG) mit der Leitlinienrecherche zur Aktualisierung des DMP Herzinsuffizienz beauftragt, um die Programminhalte am aktuellen wissenschaftlichen Stand auszurichten. In der heutigen Sitzung wurden mögliche Neuerungen diskutiert.

Während sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für einen hausarztbasierten Ansatz mit regel­mä­ßigen Telefongesprächen mit den Patienten aussprach, plädierte der GKV Spitzenverband (GKV-SV) für die Aufnahme des Telemonitorings für Patientengruppen in das DMP Herzinsuffizienz.

Die Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) würde zeigen, dass die Hospitalisierung durch Case Management reduziert werde, sagte Monika Mund von der KBV im Plenum des G-BA. Die Bedeutung regelmäßiger Telefon­gespräche mit den Patienten liege wesentlich höher als ein Telemonitoring, dies hätten Kardiologen bestätigt, so Mund. Anspruch auf Telemonitoring hätten derzeit nur Patienten mit Implantat oder entsprechender NYHA-Stufe 4.

Bernhard Egger vom GKV-SV betonte, dass das Telemonitoring die Mortalität bei schwerkranken Patienten nachweislich reduzieren würde. Hausarztbasierte Konzepte, wie etwa Telefongespräche, seien nicht ausrei­chend.

Im Gegensatz zum Telemonitoring, bei dem die Werte mindestens einmal am Tag übermittelt würden, sei die Häufigkeit und Struktur von Patiententelefonaten bislang nicht geregelt. Mit dem Telemonitoring ist Egger zufolge eine intensive Betreuung der Patienten möglich, der Nutzen von Telefonaten für die Patienten sei hingegen unbekannt.

Mund von der KBV entgegnete, dass Patiententelefonate strukturiert und definiert seien und es qualifizierte Nurses gebe, die die Patienten regelmäßig anrufen würden und bei Problemen die behandelnden Ärzte infor­mieren würden.

Die Patientenvertreter im G-BA gaben zu Bedenken, dass das Telemonitoring aus verschiedenen Gründen für einige Patienten nicht infrage kommen könnte, ein alleiniger hausarztbasierter Ansatz allerdings auch nicht ausreichend sei.

Um den Nutzen beider Möglichkeiten zu klären und die Aktualisierung des DMP voranzutreiben, bot Thomas Kaiser, Leiter des IQWiG, eine Metaanalyse seines Institutes bis Ende des Jahres an.

Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, stimmte der bislang fehlenden Evidenz zu: Die Empfeh­lungen zum Einsatz des Telemonitorings seien inzwischen veraltet, die letzten Studien aus der vorliegenden Metaanalyse des IQWiG waren von 2013, der Erkenntnisgewinn der vergangenen zehn Jahre fehle noch.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP, bewertete den Telemonitoringansatz als große Chance. Sie betonte die Wichtigkeit eines klar strukturierten DMP, das endlich bei den Herzinsuffizienzpatienten ankommen müsse. Es handele sich um eine große, relevante Patienten­gruppe, die von dem DMP profitieren könne.

Zudem betonte sie, wie wichtig klare Regelungen des G-BA bei den DMP seien. Denn „alles, was wir nicht re­geln, wird das Bundesamt für Soziale Sicherung stoppen“, so Maag in der Debatte. Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist zuständig für die Prüfung der DMP-Verträge zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Ver­einigungen. In der Vergangenheit wurden geschlossene Verträge beanstandet, weil einzelne Vereinbarungen nicht klar genug geregelt waren oder Patientenschulungen fehlten.

Angesichts des bestehendes Klarstellungsbedarfs schlug Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, vor, das Telemonitoring als neuen Bestandteil der Anforderungen-Richtlinie zu beschließen und vom Unter­ausschuss bis zum Ende des Jahres überprüfen zu lassen, für welche Patientengruppen welches Verfahren infrage kommt. Dem Vorschlag stimmte das Plenum einstimmig zu.

nfs/bee

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