Ärzteschaft

Teleradiologen wehren sich gegen Leistungsabwertung

  • Montag, 23. September 2024

/greenbutterfly, stock.adobe.com
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Berlin – Der Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat vergangene Woche für Kritik des Be­rufsverbands der Deutschen Radiologie (BDR) geführt. Heute legte die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie (DGfT) nach.

Hintergrund ist eine Abwertung von technischen Leistungen in der neuen GOÄ. Nach Angaben des Berufsver­bands der Radiologen soll es um eine rund 30 Prozent geringere Vergütung als bisher gehen. Für den Vorstand der DGfT, Torsten Möller, ist der Plan ein Unding.

„Nur wer sowohl auf modernste, bildgebende und diagnostische Leistungen zurückgreifen kann, ist imstande, Patienten optimal zu behandeln“, sagte er. Tech­nische-diagnostische Leistungen schlechter – und dann noch in dieser schier unglaublichen Dimension – zu bezahlen, wäre ein Schritt zurück in die radiologische Steinzeit.

Möller begründete dies mit der Erwartung, dass viele der durch Energiepreis- und allgemeine Kostensteige­rungen belastete radiologische Praxen künftig nicht mehr kostendeckend arbeiten könnten und schließen würden, wenn dieser GOÄ-Entwurf so umgesetzt werden sollte.

Auch würde die ohnehin schon schwierige Suche nach beruflichem Nachwuchs noch schwieriger. „Das ist ein fatales Zeichen für den fachlichen Nachwuchs. Wer will schon eine Tätigkeit ausüben, bei der die Einnahmen die Kosten nicht mehr decken,“ befürchtet Möller.

Der DGfT-Vorstand verwies auch auf die Erwartungshaltung unter anderem auch der Politik an die Ra­diologie mit dem Fortschritt zum Beispiel durch Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) mitzuhalten und damit die Qualität weiter zu verbessern. Gerade dies machten viele Radiologen, obgleich der Einsatz von KI nicht gesondert honoriert werde.

Nach Bekanntgabe des Entwurfes der neuen Gebührenordnung gehe es jetzt nicht um eine schnelle Umset­zung nach dem Motto „Augen zu und durch“, so Möller. Wichtig wäre eine neue Beratung und Gespräche mit den Fachgesellschaften, um diese „desaströse Honorarkürzung“ zu vermeiden. Schließlich müssten auch künftige Generationen auf eine fortschrittliche radiologische Versorgung bauen können.

Das erarbeitete Gebührenverzeichnis enthält 5.500 Gebührennumm­ern und Zuschläge. Derzeit befindet er sich bei Verbänden und Fachgesellschaften in der Prüfung.

Gestrichen sind im Entwurf die bisherigen Mehrfachhebesätze. Ärzte werden dann keinen 2,3- oder 3,5-fachen Hebesatz oder ähnliches mehr abrechnen können. Auch die bisherigen Analogziffern für Ver­fahren, für die es bisher keine Preise gab, ent­fallen.

Stattdessen soll jede Leistung einen eigenen Preis haben. Dieser kann in komplexen Fällen mit einem Zu­schlag versehen werden. Während bei technischen Fächern die Leistungen für Anwendungen abgesenkt werden, soll die sprechende Medizin dem Entwurf zufolge besser vergütet werden.

Der PKV-Verband hat laut BÄK akzeptiert, dass das GOÄ-Ausgabevolumen um bis zu 13,2 Prozent steigen wer­de – dies sind rund 1,9 Milliarden Euro. Dieser Effekt solle in den ersten drei Jahren stufenweise eintreten.

EB

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