Ärzteschaft

Teststellen­kontrolle: KBV erneuert Kritik an KV-Verantwortung

  • Freitag, 25. Juni 2021
/picture alliance, Robert B. Fishman
/picture alliance, Robert B. Fishman

Berlin – Vorgestern beschloss das Bundeskabinett die neue Coronatestverordnung des Bundesgesund­heitsministeriums (BMG). Damit werden unter anderem die bisherigen Regelungen zur Kontrolle von Teststellen nachgeschärft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bleibt bei ihrer Kritik: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) müssten den „Ärger für schnelle politische Entscheidungen ausbaden“.

„Unsere grundsätzliche Kritik, die wir bereits mehrfach klar geäußert haben, bleibt unverändert: Wir halten die von der Politik gewollte Einbeziehung der KVen ins Prüfgeschehen der Testzentren für falsch“, stellte Andreas Gassen, Vorstands­vorsitzender der KBV, im Namen von KBV und allen KVen klar. Es sei den KVen inhaltlich, personell und im Detail unmöglich, dass Abrechnungsgeschehen in mittler­weile rund 15.000 Teststellen für kostenlose Bürgertests umfassend zu prüfen

Zwar seien ein regelmäßiger Austausch mit den verantwortlichen Stellen des öffentlichen Gesundheits­dienstes, eine stichprobenartige Überprüfung seitens der KVen sowie vor allem der Punkt, dass die Test­zentren die Beweislast tragen müssten, pragmatische Ansätze. Jedoch müsse allen Beteiligten klar sein, dass die KVen nur sehr begrenzt agieren könnten.

Insgesamt handele es sich um eine weitere enorme Arbeitsbelastung für die KVen, so Gassen. „Der Gesetzgeber hat uns als KBV damit beauftragt, eine Richtlinie bezüglich der Dokumentationspflichten zu entwickeln. Diese werden wir erstellen, dies stellt aber quasi eine Quadratur des Kreises dar“, erklärte der KBV-Chef.

EB/aha

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