Politik

Thüringen will Regelungslücke bei Weiterqualifizierung von Pflegehelfern schließen

  • Freitag, 6. September 2019
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Erfurt – Thüringen will bei der Reform der Pflegeausbildung Nachteile für Altenpflege­helfer, die sich später zur Fachkraft qualifizieren wollen, vermeiden. Dabei gehe es kon­kret um jene Hilfskräfte, deren Ausbildung in diesem Jahr begonnen habe und die sich 2020 weiterqualifizieren wollten, teilte das Sozialministerium mit.

Wie bei früheren Jahrgängen solle ihre einjährige Helferausbildung dafür angerechnet werden, sagte ein Sprecher. Eine entsprechende Übergangsregelung soll in Kürze in Kraft treten. Hintergrund ist die Zusammenlegung der bisher getrennten Ausbildung von Kran­ken-, Alten- und Kinderkrankenpflegern im nächsten Jahr.

Diese Fachkräfte durchlaufen künftig in zwei ihrer drei Lehrjahre eine gemeinsame allge­meine Ausbildung. Im dritten Jahr können sie sich dann spezialisieren. Neben Real­schü­lern können auch Hauptschüler nach einem Abschluss als Pflegehelfer diese Ausbil­dung absolvieren. Hier gebe es allerdings eine Regelungslücke im Bundesgesetz, so das Minis­terium.

Nach bisherigem Recht können Pflegehelfer bei der Weiterqualifizierung gleich ins zweite Ausbildungsjahr einsteigen, dies soll auch künftig möglich sein. Weil es 2020 aber noch keinen zweiten Jahrgang nach dem neuen Modell gebe, drohe hier eine Fachkräftelücke, fürchtet etwa der Landesverband privater Pflegeanbieter. Die angekündigte Ausnahme­re­gelung soll den in diesem Jahr noch nach altem Recht ausgebildeten Hilfskräften den nahtlosen Umstieg ermöglichen.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in der Altenpflege werden Hilfskräfte für Pflegeanbieter zunehmend interessant. Sie werden hauptsächlich für einfache Arbeiten eingesetzt, etwa bei Körperpflege und Essenversorgung Pflegebedürftiger. Fachkräfte hingegen dürfen auch Aufgaben wie das Wechseln von Verbänden oder die Pflegedokumentation übernehmen. In Thüringen sind mehr als 32.000 Menschen in der Pflege beschäftigt.

dpa

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