Schleswig-Holstein schafft Übergangsregelung für künftige Altenpfleger

Kiel – In Schleswig-Holstein können auch die im kommenden Jahr examinierten Altenpflegehelfer eine verkürzte Ausbildung zur Altenpflegefachkraft absolvieren. Darauf hat Sozialminister Heiner Garg (FDP) jetzt hingewiesen.
Demnach sieht eine Übergangsregelung vor, dass es auch für den Examensjahrgang 2020 die Möglichkeit geben wird, direkt in das zweite Ausbildungsjahr zur Altenpflegefachkraft einzusteigen. Notwendig wurde die Regelung aufgrund der Umstellung der Pflegeausbildung im Zuge der bundesweiten Pflegeberufereform.
„Mit der pragmatischen Lösung schließt Schleswig-Holstein eine Regelungslücke der Pflegeberufereform“, sagte Garg. Gemäß dem bisherigen Altenpflegegesetz (AltPflG), das zum 31. Dezember 2019 außer Kraft tritt, können Altenpflegehelfer nach bestandener Ausbildung die anschließende Altenpflegeausbildung um ein Jahr verkürzen.
Zwar sieht die mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) neu geschaffene generalistische Pflegeausbildung auch Verkürzungsmöglichkeiten vor, allerdings gibt es dabei 2020 noch kein zweites Ausbildungsjahr. In Schleswig-Holstein können Absolventen nach der jetzigen Übergangsregelung des Ministeriums aber weiterhin direkt in den zweiten Ausbildungsjahrgang der noch laufenden Altenpflegeausbildung einsteigen.
Alternativ könnten sie auf Antrag ein Jahr später ab 2021 auch in die verkürzte neue generalistische Pflegefachkraftausbildung nach dem neuen Berufsbild beginnen, wie alle nachfolgenden zukünftigen Jahrgänge auch.
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