Ärzteschaft

Telematik­infrastruktur: Musterklage wegen Konnektorkosten

  • Dienstag, 22. Januar 2019
/eccolo, stock.adobe.com
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Stuttgart – Der Medi-Verbund will jetzt die erste seiner angekündigten Musterklagen im Rahmen der neuen Telematikinfrastruktur (TI) einreichen. Sie betrifft die Frage der vollständigen Erstattung der Kosten des Konnektors. Dieses Gerät benötigen Arzt­praxen zum Anschluss an die TI. Laut Medi wird mindestens ein Arzt aus Baden-Württemberg als Musterkläger auftreten. 

So soll die Musterklage ablaufen: Der betreffende Arzt wird zunächst gegen den Honorarbescheid mit der dort ausgewiesenen Kostenerstattung der KV Baden-Württemberg für das 3. Quartal 2018 Widerspruch einlegen. Gegen den darauf erfolgenden Widerspruchsbescheid der KV soll dann Klage bei Sozialgericht eingelegt werden.

„Alle übrigen Ärzte in Baden-Württemberg, die bereits einen Versicherten­stammdaten­abgleich mit dem Konnektor im Quartal 3/18 durchgeführt haben, bitten wir, innerhalb der für Widersprüche geltenden Frist von einem Monat nach Zugang des Honorar­bescheids Widerspruch gegen den jetzt im Januar zugehenden Honorarbescheid für das Quartal 3/18 einzulegen“, ruft Medi auf. 

Die Delegiertenversammlung von Medi Baden-Württemberg hatte im November angekündigt, wegen Problemen bei der Kostenerstattung eine Musterklage gegen die KV Baden-Württemberg vorzubereiten.

Hintergrund ist, das sich offenbar immer wieder Mitglieder des Mediverbundes in der Geschäftsstelle melden und von Zusatzkosten berichteten, die durch Probleme bei der Anbindung an die TI entstünden. Das teilte der Mediverbund dem Deutschen Ärzteblatt im vergangenen November auf Nachfrage mit.

Bei einer Umfrage unter Praxen hatte der Verbund bis zum 9. November außerdem 100 verwertbare Fragebögen erhalten, die Probleme mit dem TI-Konnektor hatten – davon 40 aus Baden-Württemberg.

hil

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