TK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung wird überarbeitet

Berlin/Hamburg – Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) entwickelt seinen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der Techniker Krankenkasse (TK) weiter. Dabei geht es unter anderem um sogenannte Versorgungsinnovationen.
Künftig erhalten teilnehmende Hausärzte einen Innovationszuschlag – anteilig bereits ab dem Nachweis des ersten innovativen Strukturmerkmals. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Bereitstellung online buchbarer Termine sowie die Anwendung eines Moduls für Arzneimitteltherapiesicherheit oder eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem.
Teilnehmende Praxen sind aufgefordert, zu melden, welche Strukturmerkmale sie erfüllen. Außerdem wird das Engagement von Arztpraxen für Nachhaltigkeit finanziell gewürdigt: Praxen, die das Siegel „Nachhaltige Praxis – Klima. Umwelt. Mensch“ vorweisen, werden künftig ebenfalls über den Innovationszuschlag gefördert.
„In Anbetracht der Herausforderung, die der Klimawandel den Hausarztpraxen sowie den Patientinnen und Patienten bringt, ist das ein bedeutsamer Schritt“, sagte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.
Die neue Version des Vertrages soll außerdem Bürokratie abbauen. „Wir setzen dabei auf eine stärkere Pauschalierung der Vergütung. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um sicherzustellen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen wieder stärker auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten statt auf die Bürokratie konzentrieren können“, sagte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier.
Neu eingeführt wird zudem eine Struktur- und Qualitätspauschale. Diese gilt für alle eingeschriebenen Versicherten und beträgt sechs Euro pro Quartal.
Neben Anpassungen an den Pauschalen haben Verband und TK neue Elemente zur Versorgungssteuerung vereinbart. So wird künftig der Einsatz von Arriba, einer digitalen Unterstützung der partizipativen Entscheidungsfindung, noch stärker gefördert.
Insbesondere mit dem Modul zur Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren soll die Wirkung auf das Verordnungsverhalten evaluiert werden. Zudem legt der Vertrag mit einem Geriatrie-Modul einen Fokus auf die bessere Versorgung hochbetagter Patienten.
Die Vertragsweiterentwicklung gilt für teilnehmende Hausärzte und eingeschriebene TK-Versicherte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen/Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: