TTIP darf hohes Niveau der Gesundheitsversorgung nicht einschränken
Berlin – Die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) darf das hohe Niveau der medizinischen Versorgung in Deutschland nicht antasten. Das hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, anlässlich der Veröffentlichung von TTIP-Verhandlungsdokumenten erklärt. „Offensichtlich sehen die USA alle bewährten Standards des Gesundheitswesens in Deutschland und Europa als Handelshemmnisse an“, sagte Montgomery. Gesundheit sei aber keine Handelsware und dürfe nicht im Rahmen eines Tauschhandels wirtschaftlichen Vorteilen geopfert werden. „Das Patientenwohl steht an erster Stelle. Dafür müssen die europäischen Verhandlungsführer einstehen“, betonte der BÄK-Präsident.
Die EU und die USA verhandeln seit Mitte 2013 über TTIP. Die Vereinbarung soll Zölle und andere Hürden für Investitionen abbauen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte jetzt geheime Unterlagen zu den Verhandlungen veröffentlicht.
Schon vor knapp einem Jahr hatten die BÄK zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und anderen Spitzenorganisationen gefordert, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssten in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. „Wir fordern daher eine Positivliste, die klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom Mai 2015. Schutzmechanismen wie die Zulassungsvoraussetzungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstellungsauftrag dürften nicht durch Freihandelsabkommen aufgebrochen werden, „um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken oder Medizinischen Versorgungszentren zu eröffnen“, betonten die Verbände.
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