Ärzteschaft

Übergangslösung für ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen erzielt

  • Dienstag, 2. Juni 2026
/picture alliance, KEYSTONE, Michael Buholzer
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Berlin – Ambulant durchführbare Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen werden überbrückend besser vergütet, bevor 2027 eine neue Regelung in Kraft tritt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einvernehmlich geeinigt.

Laut einer gemeinsamen Mitteilung wurde eine Anpassung der Vergütung für Leistungen des Hybrid-DRG-Katalogs bei Patienten vereinbart, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vorgesehen ist demnach ein Zuschlag in Höhe von 60 Prozent auf die ambulante Operation inklusive der Anästhesie.

Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Ab 2027 sollen für diese Eingriffe wieder Hybrid-DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können.

Zum Hintergrund: Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) war ein Ausschluss von ambulanten OP-Leistungen für Kinder erfolgt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese gesetzliche Vorgabe wurde mit den Regelungen der Hybrid-DRG-Vergütung für das Jahr 2026 umgesetzt.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) am 15. April 2026 wurde dieser Ausschluss der Leistungen für Kinder aber wieder gestrichen. Um eine unterjährige Angleichung der Vergütung dieser Leistungen an die Vergütung über Hybrid-DRG-Fallpauschalen umzusetzen, wurde nun der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) zeitlich befristet vom 16. April bis zum 31. Dezember 2026 ergänzt.

„Wir haben eine schnelle und gute Lösung in der gemeinsamen Selbstverwaltung geschaffen, damit Kinder nicht von der Ambulantisierung sowie dem medizinischen Fortschritt ausgeschlossen werden“, sagte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Diese Einigung spiegele sehr gut die Chancen und Möglichkeiten der Ambulantisierung wider – welche politisch gestärkt und „nicht wie aktuell angedacht“ geschwächt werden müsse.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betonte, mit der Übergangslösung stelle man als Selbstverwaltung sicher, dass Kinder und Jugendliche wieder von einer modernen ambulanten Versorgung profitierten.

EB/aha

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