Krankenhaus-Report: Mehr als die Hälfte aller Klinikfälle könnten ambulant behandelt werden

Berlin – Bundesweit könnte mehr als die Hälfte der stationären Krankenhausfälle künftig auch ambulant erbracht werden oder sind teilweise sogar ganz vermeidbar. Das zeigt eine neue Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den aktuellen Krankenhaus-Report.
Rund 8,6 Millionen von den insgesamt 15,2 Millionen vollstationären Fällen in 2024 könnten demnach perspektivisch ambulant erbracht werden, erklärte heute David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des diesjährigen Krankenhaus-Reports. Dabei handelt es sich um Fälle innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Diese Zahl sei erreicht worden durch eine Auflistung aller bereits existierenden wissenschaftlich und auch bereits praktisch umgesetzten Ansätze zur Ambulantisierung. Dazu gehören verlagerbare Fälle, darunter der Hybrid-DRG Katalog (0,9 Millionen Fälle jährlich), AOP-Katalog (2,3 Millionen Fälle), IGES-Gutachten (2,5 Millionen Fälle) und potenziell ambulante Notfälle (0,9 Millionen Fälle) sowie vermeidbare Fälle, darunter ambulant-sensitive Fälle (1,7 Millionen Fälle) und pflegesensitive Fälle (0,3 Millionen Fälle).
Die verschiedenen Ansätze seien so miteinander verglichen worden, dass sich darin keine Fälle doppeln würden, erläuterte Scheller-Kreinsen weiter. Somit seien schätzungsweise etwa 56 Prozent der in der GKV abgerechneten stationären Fälle in den kommenden Jahren ambulantisierbar. Dies entspreche rund 42 Prozent aller Belegungstage sowie 39 Prozent der Ausgaben im stationären Bereich.
Vor allem im Bereich der Grundversorgung gebe es das größte Potenzial, ergänzte Scheller-Kreinsen. 5,9 der insgesamt 8,6 Millionen ambulantisierbaren potenziellen Fälle seien dieser Ebene zuzuordnen.
Zwischen den Bundesländern unterscheidet sich dieses Potenzial dem Report zufolge nur leicht. Am meisten Ambulantisierungspotenzial zeigen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (58 Prozent aller stationären Fälle) und am wenigsten Bremen (53 Prozent).
Wichtig werden Notfallzentren und bessere Primärversorgung
Die Umsetzung müsste insbesondere durch die stringente Umsetzung der Kurzzeitpauschalen, eine wirksame Notfallreform mit eigenständigen integrierten Notfallzentren (INZ) sowie einer verbesserten Primärversorgung und Pflege erfolgen, empfiehlt Scheller-Kreinsen. Letzteres werde erfolgreich, wenn es flexible sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gebe, die keine verpflichtende stationäre Versorgung anbieten müssen.
Um die Ambulantisierung entsprechend erfolgreich voranzutreiben, seien vor allem zwei Punkte kritisch, heißt es weiter im Report. So verfehle die Vorhaltefinanzierung, die im Zuge der Krankenhausreform ab 2028 schrittweise eingeführt werden soll, die mit der Reform verbundenen Ziele.
Die Finanzierung müsste von der Leistungsmenge entkoppelt werden, betonte auch Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands. Stattdessen müsse eine fallzahlunabhängige und eher niedrig angesetzte Vorhaltevergütung starten, so der Vorschlag von der AOK. Diese sollte sukzessive erweitert, Ambulantisierungspotenziale berücksichtigen und an die regionale Bevölkerung und Morbidität geknüpft werden.
Darüber hinaus ist das Pflegebudget der AOK ein Dorn im Auge. Die Vollkräfte in den Pflegediensten seien dadurch in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, obwohl die stationären Fallzahlen im gleichen Zeitraum gesunken seien.
Um die damit verbundenen Kosten einzudämmen, schlägt der Krankenhaus-Report eine langfristige Lösung für die Pflegefinanzierung vor. Damit sollten relevante Zielparameter wie Pflegequalität enthalten sein, damit eine hohe Qualität auch besser vergütet werden kann. Zudem müsse der Pflegebedarf darin abgebildet werden. Auch Reimann sprach sich für eine besser geeignetes Vergütungssystem als das Pflegebudget aus.
Von der weitergehenden Ambulantisierung verspricht sich die AOK deutliche Einsparungen im Krankenhausbereich. Damit könnten „Patientinnen und Patienten bei gleicher Qualität zu geringeren Kosten“ behandelt werden, erklärte Reimann weiter.
NRW: Konzentration vor allem in der Spezialversorgung
Politisch sei in diesem Sinne noch viel zu tun. Die bislang vorangebrachte Krankenhausreform würde in dieser Hinsicht auch zu wenig Wirkung zeigen, bemängelte Reimann. Dies sehe man aus den ersten NRW-Ergebnissen, wo bereits Leistungsgruppen zugeteilt und die neue Krankenhausplanung umgesetzt worden seien.
Denn: Das Land NRW habe vor allem im Bereich der Spezialversorgung konzentriert, erläuterte Scheller-Kreinsen. Beispielsweise dürften statt bislang 247 Klinikstandorte heute nur noch 137 Standorte Eingriffe im Bereich der Endoprothetik Hüfte vornehmen. Das setze der Gelegenheitsversorgung ein Ende. Im Bereich der Grundversorgung – also wo es am meisten Ambulantisierungspotenzial gebe – habe das Land NRW hingegen nur wenig konzentriert.
Positiv sei nun aber, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit dem vorliegenden GKV-Stabilisierungsgesetz den „Einstieg in eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik markiert“ habe, sagte Reimann weiter.
Dass die Ausgaben nicht die Einnahmen übersteigen dürften, sei vor allem im Krankenhausbereich zentral. In diesem Sinne begrüßte Reimann insbesondere die geplante Streichung der Meistbegünstigtenklausel, um die Steigerung der Krankenhauspreise künftig besser zu regeln und Ausgabenanstiege zu begrenzen.
Die Rücknahme von der zunächst vollständig geplanten Streichung der Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen zu einer Reduzierung auf 50 Prozent der Kosten, kritisierte Reimann hingegen. „Das wird den Einspareffekt dieser Maßnahme wieder deutlich abschwächen.“
Ein weiterer Teil des Krankenhaus-Reports ist ein Überblick über die Krankenhausplanung in der Schweiz, die auch auf Leistungsgruppen basiert. Dort seien Anforderungen an die Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben seit der schrittweisen Einführung 2012 nicht national vorgegeben, sondern nach Kanton unterschiedlich umgesetzt worden. So gebe es beispielsweise in zehn Kantonen Mindestfallzahlen auf Krankenhaus- und sogar Operateursebene.
In elf Kantonen existierten entsprechende Vorgaben lediglich die Kliniken und in fünf Kantonen gebe es keine solche Regelungen. Das führe dazu, dass Patienten zu unterschiedlichen Vorgaben in den einzelnen Kantonen behandelt werden und auch die Leistung unterschiedliche Qualität annehme, erklärte Alexander Geissler, Professor für Gesundheitsökonomie, -Politik und -Management an der Universität St. Gallen. In einigen Regionen gebe es deshalb nur wenig Leistungskonzentration und niedrige Fallzahlen für Behandlungen.
Dies zeige für die deutsche Krankenhausreform: „Bei zu vielen Ausnahmeregelungen besteht die Gefahr, dass der durch den Gesetzgeber eingeleitete Reformprozess konterkariert wird und der leistungs- und qualitätsorientierte Umbau der Krankenhauslandschaft durch einen Flickenteppich von Anforderungen nicht zum Tragen kommt“, so der Experte.
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