Ukraine-Flüchtlinge mit Behinderungen benötigen besondere Betreuung

Berlin – Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben auf die besonderen Bedürfnisse von Ukraine-Flüchtlinge mit Behinderungen hingewiesen. In einem Schreiben an verschiedene Bundesministerien führen sie aus, welche Aspekte für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen berücksichtigt werden sollten. Danach sollten die Länder Lotsen zur Koordination der Betreuung dieser Menschen benennen.
Wichtig sei auch, sie schon bei Ankunft systematisch zu identifizieren. Für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften seien Schutzmaßnahmen nötig. Die Behindertenbeauftragten empfehlen aber eine rasche Unterbringung außerhalb von Sammelunterkünften.
Die Kommunen sollten zudem barrierefreie Informationsangebote, Informationen in leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten. Kinder mit Behinderungen sollten möglichst unverzüglich in Kitas und Schulen eingegliedert werden.
„Darüber hinaus gilt die besondere Sorge der Beauftragten den Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Außerdem sei die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukrainischen Pflege- oder Waisenheimen Besorgnis erregend“. Die Beauftragten fordern ein Aufnahme-Programm des Bundes- und Länder ein für diese Kinder.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: