Ulrike Gote ist neue Gesundheitssenatorin in Berlin

Berlin – Ulrike Gote (Grüne) ist neue Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin. Sie wurde heute im Berliner Abgeordnetenhaus vereidigt. Gote, die seit 2019 Dezernentin unter anderem für Gesundheit in Kassel war, folgt auf die bisherige Senatorin Dilek Kalayci (SPD).
Zur neuen Regierenden Bürgermeisterin in Berlin wurde Franziska Giffey (SPD) gewählt. Im Anschluss wurden die Senatorinnen und Senatoren im Abgeordnetenhaus vereidigt.
Die neue Senatorin Gote wies heute Berliner Abgeordnetenhaus darauf hin, dass die Omikron-Variante des Coronavirus für sie eine bisher nicht da gewesene Bedrohung darstelle, die neue Beschränkungen nötig mache. „Omikron verändert fast alles, was wir über die Pandemie bisher gehört haben“, sagte sie.
Die Übertragungsrate sei so hoch, dass man sich überall anstecken könne. „Wir werden wieder alle unser Kontakte reduzieren müssen“, sagte Gote weiter. „Das ist frustrierend und ermüdend, es wird aber noch einmal nötig sein.“ Es sei schnelles Handeln nötig.
Darum sei es gut, dass sich Bund und Länder noch heute über ein bundesweit einheitliches Vorgehen verständigen wollten. „Wir werden uns alle miteinander auf weitgehende Maßnahmen einstellen müssen, wahrscheinlich noch vor Weihnachten“, so Gote.
Die Omikron-Ansteckungsrate sei so gravierend, dass es nicht wie bisher allein um die Sicherung der Gesundheitsversorgung gehe. „Es wird darum gehen, die Funktionalität unseres täglichen Lebens aufrechtzuerhalten.“ Denn wenn sich zum Beispiel viele Beschäftigte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) oder der Berliner Stadtreinigung (BSR) infizierten, sei das gemeinsame Leben aller bedroht.
Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss heute als gesetzliche Grundlage für weitere Maßnahmen eine epidemische Lage beschlossen. Für einen entsprechenden Antrag des Senats stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken sowie die CDU.
Die AfD votierte dagegen, die FDP enthielt sich. Der Senat kann nun zum Beispiel neue Beschränkungen beschließen, falls die Infektionslage das erfordert.
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