Ärzteschaft

Umsätze der Praxen steigen deutlich unter Inflationsniveau

  • Donnerstag, 5. Juni 2025
/Bauer Alex, stock.adobe.com
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Berlin – Um durchschnittlich1,6 Prozent sind die Umsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies heute im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihres aktuellen Honorarberichts darauf hin, dass diese Steigerung deutlich unterhalb der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Inflationsrate von 5,9 Prozent liegt.

Die Zahlen des Honorarberichts zeigten, wie realitätsfern die jüngsten Forderungen aus den Reihen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach einem Ausgabenmoratorium seien, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen.

„Der ambulante Bereich ist bereits quotiert und chronisch unterfinanziert. Gerade einmal 16 Prozent der GKV-Leistungsausgaben fließen in die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen, obwohl diese 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgen.“

Die Gesamtvergütung für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2023 um 2,6 Prozent. Somit standen bundesweit rund 45,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Von den 45,4 Milliarden Euro entfielen 17,4 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen – zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfasste 28 Milliarden Euro.

Im hausärztlichen Versorgungsbereich legte der Honorarumsatz je Ärztin beziehungsweise Arzt im Schnitt um 0,5 Prozent zu. Der Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich um 4,3 Prozent auf 72,29 Euro.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Ärztin/Arzt im fachärztlichen Bereich stieg im Berichtsjahr um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz je Behandlungsfall wuchs auf 80,82 Euro (plus 2,6 Prozent).

Bei den psychologischen Psychotherapeuten stieg der durchschnittliche Honorarumsatz je Therapeutin und Therapeut im Vergleich zu 2022 um 5,3 Prozent. Auch die ärztlichen Psychotherapeuten verzeichneten einen Zuwachs von 5,7 Prozent.

Negativ auf die Honorarentwicklung im Berichtsjahr hat sich laut KBV insbesondere der Wegfall der Neupatientenregelung ausgewirkt. Sie sah vor, dass Ärzte alle Leistungen für neue Patienten extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt bekamen. Seit 1. Januar 2023 sind diese Leistungen wieder in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung enthalten und unterliegen folglich einer Mengenbegrenzung.

Der Honorarumsatz ist nicht mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten zu verwechseln. Das Nettoeinkommen beträgt durchschnittlich 26,1 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 73,9 Prozent des Honorarumsatzes werden unter anderem Praxiskosten (Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte), Steuerzahlungen, Altersversorgung sowie Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen gezahlt.

EB/aha

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