Unabhängige Patientenberatung: Dutzende Klagen beim Arbeitsgericht Berlin anhängig

Berlin – Mehr als die Hälfte der derzeitigen Beschäftigten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wehrt sich gerichtlich gegen die Kündigungen und damit auch gegen den von der Ampelregierung nicht gewollten Betriebsübergang. Das zeigen neue Zahlen des Arbeitsgerichts Berlin.
Wie das Gericht dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) mitteilte, sind mittlerweile 51 registrierte Kündigungsschutzverfahren gegen die UPD gGmbH anhängig, wobei sich in 39 Fällen davon die Klagen zugleich gegen den GKV-Spitzenverband richten (Stand 17.10., 15.30 Uhr). Nach Informationen des DÄ sollen insgesamt mehr als 60 Klagen beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht worden sein. Die UPD beschäftigt derzeit etwa 100 Mitarbeiter.
Eine Zusammenfassung der Klagen erfolgte beim Arbeitsgericht bisher nicht. Dementsprechend finden die Gütetermine für die Klagen an unterschiedlichen Tagen statt.
Die ersten Gütetermine sind nach Angaben des Arbeitsgerichts auf den 26. Oktober 2023 terminiert, weitere im Oktober, November und Dezember 2023. In einem Verfahren soll am 14. März 2024 ein Güte-Kammer-Termin stattfinden. Das ist ein Gütetermin, an den sich im Falle seines Scheiterns sogleich der Kammertermin anschließen soll, wie eine Sprecherin des Arbeitsgerichts erläuterte.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, ob es sich beim politisch gewünschten Übergang von der UPD gGmbH und einem Ausschreibungsverfahren zur UPD-Stiftung um einen Betriebsübergang im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte darauf verwiesen, dass bereits in den Koalitionsfraktionen in den UPD-Eckpunkten im vergangenen Jahr vereinbart worden sei, dass kein Betriebsübergang von der UPD gGmbH zur Stiftung UPD erfolgen sollte. Die Aussagen aus dem Eckpunktepapier lassen sich aber nicht 1:1 im Gesetz für die UPD-Stiftung oder der Begründung wiederfinden.
Ob es sich nun um einen Betriebsübergang im Sinne des BGB handelt, auch wenn die Abgeordneten und das Ministerium das für sich ausgeschlossen haben, müssen nun die Arbeitsgerichte klären.
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