UPD und GKV-Spitzenverband: Erste Gütetermine gescheitert

Berlin – Die ersten vier Gütetermine vor dem Arbeitsgericht Berlin, bei denen es um Kündigungsschutzklagen von derzeitigen Mitarbeitern der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) gegen die UPD gGmbH sowie den GKV-Spitzenverband geht, sind gescheitert.
Weder der Arbeitgeber, die UPD gGmbH, noch der Krankenkassenverband machten den bisherigen Mitarbeitern heute ein Angebot. Beide Rechtsvertreter sahen sich nicht in der Pflicht und betonten sie hätten auch nichts anzubieten. Damit dürfte schon jetzt klar sein, dass die weiteren rund 80 anstehenden Gütetermine in den kommenden Monaten scheitern dürften.
Hintergrund des Rechtsstreits ist im Kern die Frage, ob es sich beim – politisch gewünschten – Übergang von der UPD gGmbH und dem bisherigen Ausschreibungsmodell in eine verstetigte neue Stiftung UPD um einen Betriebsübergang im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.
Der Rechtsvertreter der UPD gGmbH argumentierte, man sei gezwungen, den Betrieb einzustellen, weil es keine Fördervereinbarung mehr gebe. Insofern handele es sich um die Einstellung des Betriebs. Darüber hinaus habe die UPD gGmbH auch keine Mittel, um etwas anbieten zu können. „Wir können keine Leistungen mehr erbringen. Es gibt keine Arbeitsplätze mehr“, sagte der Rechtsanwalt des Arbeitgebers. Die UPD gGmbH sei zum Jahresanfang nur noch eine „leere Hülle“.
Von der Vertreterin des GKV-Spitzenverbands hieß es, die Krankenkassen seien nicht der Betriebsnachfolger der UPD gGmbH. Sie würden deren Geschäfte nicht fortsetzen. Gesetzlich sei klar geregelt, dass eine eigens gegründete Stiftung den Betrieb einer künftigen Unabhängigen Patientenberatung übernehmen solle. Daher sei man nicht der richtige Adressat für die Kündigungsschutzklagen.
Dieser Einschätzung folgte heute die Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Berlin von der 48. Kammer, Andrea Hennies. „Ich sehe nicht, dass der GKV-Spitzenverband die Unabhängige Patientenberatung fortführt“, sagte sie. In Bezug auf den Arbeitgeber, die UPD gGmbH, schätzte sie das Verfahren um die Kündigungen eher als eine betriebliche Stilllegung ein.
Ob die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang bei der neuen Stiftung vorlägen, sei derzeit nicht juristisch einzuschätzen, sagte sie darüber hinaus. „Ob ein Betriebsübergang vorliegt, wird man erst dann beurteilen können, wenn die Stiftung ihre Arbeit aufgenommen hat“, sagte sie. Das hänge unter anderem von den neuen Strukturen und Aufgabengebieten ab und davon, was an Betriebsmitteln an die Stiftung tatsächlich übergehe.
Die Rechtsvertreter der Mitarbeiter – drei ließen sich heute juristisch vertreten, eine war ohne Rechtsbeistand gekommen – sagten dem Deutschen Ärzteblatt, dass sie die bestehenden Klagen auf jeden Fall auf die neue Stiftung ausweiten werden, sobald diese gegründet sei.
Damit sieht sich die neue UPD-Stiftung bereits vor ihrer Gründung mit mehr als 80 Kündigungsschutzklagen konfrontiert. Sollte die Stiftung die Klagen verlieren, könnte sie nicht nur die Mitarbeiter übernehmen müssen. Es könnte dann auch die Nachzahlung der Gehälter der Beschäftigten drohen.
Der Anwalt des Betriebsrats, Arbeitsrechtler Stefan Pflug, Kanzlei rechtsinformer Rechtsanwälte Osnabrück - Berlin - Köln, rief die Vertreterin des GKV-Spitzenverbands heute dazu auf, in Gespräche mit dem Betriebsrat einzutreten. Bisher weigerten sich die Krankenkassen. Pflug regte damit erneut einen „Runden Tisch“ an, um für die Beschäftigten außerhalb des Arbeitsgerichts noch eine Lösung zu finden.
Pflug sagte, er habe kein Verständnis dafür, dass es auf der einen Seite fast 100 Beschäftigte gebe, die über Jahre einen guten Job gemacht hätten – und auf der anderen Seite eine neue Stiftung, die genau diese Mitarbeiter benötige. Aus seiner Sicht müssten alle Seiten ein Interesse haben, um zügig eine Beratung der UPD weiter fortführen zu können.
Grundsätzliches Problem ist dabei, dass es derzeit noch keine Stiftung Unabhängige Patientenberatung gibt, die sich um den Aufbau und die Übernahme kümmern könnte. Bislang prüft die Stiftungsaufsicht bei der Berliner Senatsverwaltung noch die Stiftungssatzung.
Nur eine Randnotiz heute war, dass die Vertreterin des GKV-Spitzenverbands betonte, dass die Abwicklungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet sein soll. Das bestätigte der Anwalt der UPD gGmbH. Die Vereinbarung legt unter anderem fest, was von der UPD gGmbH an den GKV-Spitzenverband übergeht – und wann die Beratung enden soll.
Für die vier heutigen Fälle wurden Kammertermine für den 22. Mai 2024 angesetzt. Dann wird die Kammer über die Kündigungsschutzklagen verhandeln – und am Ende eine Entscheidung fällen müssen.
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