Krankenhausreform: Bundesländer hoffen auf Berücksichtigung ihrer Forderungen

Berlin – Am Mittwoch (29. Mai) wollen Bund und Länder erneut über die Krankenhausreform beraten. Grundlage der Beratung sollen die Forderungen der Länder sein, die sie in elf Punkten in ihrer Stellungnahme von Ende April gemeinsam an den Bund gestellt hatten.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vor knapp zwei Wochen beschlossen, obwohl das Bundesjustizministerium seine rechtliche Prüfung noch nicht endgültig abgeschlossen hatte.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) finde einige Vorschläge der Länder sympathisch und könne sich eine Umsetzung vorstellen, heißt es heute aus Länderkreisen. Andere sehe Lauterbach in der Umsetzung kritisch.
Die Bundesländer wollen morgen erneut ihre Positionen vertreten und hoffen auf Veränderungen und Verbesserungen des KHVVG im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren. Insbesondere brauche es Verbesserungen für die Flächenländer, aber auch für Spezialkliniken in Ballungsgebieten, hieß es weiter aus Länderkreisen.
Unter anderem fordern die Länder eine Auswirkungsanalyse der Reform auf die Versorgung. Zudem benötige es Nachbesserungen bei der geplanten Vorhaltefinanzierung, heißt es in der Stellungnahme von Ende April. Die Länder pochten darüber hinaus auf weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen, um die Krankenhäuser und Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte Lauterbach heute auf, er müsse seine „starre Haltung aufgeben“ und die Vorschläge der Länder im parlamentarischen Verfahren unterstützen. Die Länder würden im Rahmen des anstehenden parlamentarischen Verfahrens alle Möglichkeiten ausschöpfen, um doch noch Gehör für notwendige Korrekturen zu finden, betonte Gerlach.
Es brauche etwa mehr Möglichkeiten für Krankenhäuser, um mit anderen Kliniken kooperieren und Strukturen zusammenlegen zu können. „Bisher sieht der Bund hier nur sehr begrenzte Regelungen vor. Es muss aber möglich sein, Standorte durch sinnhafte Kooperationen zu erhalten und so eine bestmögliche medizinische Versorgung für die Menschen auch auf dem Land zu sichern“, forderte Gerlach.
Hinter die Forderungen der Länder stellte sich erneut die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und rief Lauterbach auf, diese zu berücksichtigen. So unterstützten die Krankenhäuser voll und ganz die Krankenhausplanung anhand einheitlicher Leistungsgruppen nach dem NRW-Modell, auf die sich alle Länder bereits 2023 mit dem Bundesminister geeinigt hätten, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der DKG, Henriette Neumeyer.
Auch bei der geplanten Finanzierungsreform gebe es Änderungsbedarf. „Lauterbachs Vorschlag zur Vorhaltefinanzierung bleibt untauglich“, so Neumeyer. Der Minister müsse seine Konfrontations- und Blockadehaltung aufgeben und mit dem GKV-Spitzenverband und DKG das Gespräch suchen. Die Krankenhäuser benötigten die Reform genauso dringend wie die Patientinnen und Patienten, so Neumeyer.
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