Union: Lauterbach muss Vorschläge zur Suizidprävention vorlegen

Berlin/Wuppertal – Angesichts einer zunehmenden Zahl von Suiziden verlangt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung, schnell Vorschläge zur Suizidprävention vorzulegen.
Der religionspolitische Sprecher Thomas Rachel (CDU) nannte es am Wochenende unverantwortlich, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bislang noch kein Konzept vorgelegt habe.
Dabei habe der Bundestag im Juli mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass die Bundesregierung bis Ende Januar ein Konzept vorlegen solle. Keinesfalls dürfe sie den klaren Auftrag des Parlaments missachten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt und ein weitreichendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert. Seitdem dürfen Sterbehilfeorganisationen wieder Suizidbeihilfe anbieten.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte mehrfach, dass es die Bundesregierung bisher nicht geschafft habe, ein wirksames Suizidverhinderungsprogramm auf den Weg zu bringen.
„Die Suizidzahlen in Deutschland untermauern den dringenden Bedarf für eine wirksame Präventionsstrategie“, betonte Henke bei der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am Wochenende. Das bislang noch kein Konzept zur Stärkung der Suizidprävention vorgelegt wurde, sei nicht nachvollziehbar.
Henke verwies auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach sich im Jahr 2022 bundesweit 10.119 Menschen das Leben nahmen – das seien knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, dass aktuell selbst bestehende Präventionsangebote in ihrer Finanzierung gefährdet seien.
Fast drei Viertel der Suizide würden zudem von über 50-Jährigen verübt. „Suizidprävention, gerade im Alter, ist nicht über Hotlines oder Internetkampagnen aufzufangen“, gab Henke zu bedenken.
„Suizidprävention im Alter hat sehr viel mit unserem Altersbild, mit Konzepten gegen Einsamkeit und einer gut zugänglichen allgemeinärztlichen, psychiatrisch-psychotherapeutischen und pflegerischen Versorgung vor Ort zu tun.“
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