Ehemalige Funktionäre der KV Berlin in Untreueprozess freigesprochen

Berlin – Vier ehemalige Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) sind von der 28. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Zwar hätten die Angeklagten durch die Auszahlung beziehungsweise Annahme von Übergangsgeldern 2011 gegen Vermögensbetreuungspflichten verstoßen, sagte der Vorsitzende der Kammer heute in der Urteilsbegründung (Az.: 528 KLs 42/14). Der KV Berlin sei dadurch jedoch zu keinem Zeitpunkt ein Schaden entstanden. Auch ein diesbezüglicher Vorsatz sei bei den Angeklagten nicht festzustellen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte der ehemaligen KV-Berlin-Chefin Angelika Prehn, ihrem Stellvertreter Uwe Kraffel und Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke vorgeworfen, mithilfe des damaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV), Jochen Treisch, zu Unrecht Übergangsgelder in Höhe von jeweils 183.000 Euro bezogen zu haben. Insgesamt soll der KV Berlin dadurch ein Schaden in Höhe von 549.000 Euro entstanden sein. Das Geld wurde später allerdings zurückgezahlt.
Prehn, Kraffel und Bratzke waren von 2005 bis Anfang 2011 als hauptamtliche Vorstände der KV tätig. Vertraglich wurde ihnen beim Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Wiedereinstieg in die ärztliche Tätigkeit ein Übergangsgeld zugestanden. Obwohl sie ihre Vorstandstätigkeit für weitere Jahre fortsetzten, sollten sie der Anklage zufolge Anfang 2011 vom damals neugewählten Vorsitzenden der Vertreterversammlung die rückwirkende Änderung der Dienstverträge und die Auszahlung der Übergangsgelder gefordert haben. Dieser sei dem Drängen nachgekommen und habe die Auszahlung der Übergangsgelder angeordnet.
Der Fall liegt mittlerweile mehr als acht Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte vor gut fünf Jahren, im Februar 2014, Anklage erhoben. Das Landgericht Berlin lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens damals zunächst mit der Begründung ab, den Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass sie die Untreue vorsätzlich begangen hätten.
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin hob das Kammergericht Berlin im November 2014 diese Entscheidung auf und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung beim Landgericht Berlin zu. Den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Auszahlung der Gelder gegen Haushaltsrecht verstoßen habe und ihnen bei der Fortsetzung der Vorstandstätigkeit keine entsprechenden Übergangsgelder zugestanden hätten, erklärten die Richter des Kammergerichts damals.
Nun entschied das Landgericht Berlin im Hauptsacheverfahren anders und entschied auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen sowie Geldauflagen von jeweils 10.000 Euro, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.
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