Urteil: Aufklärung erst kurz vor Operationen zu spät

Frankenthal – Ein ärztliches Aufklärungsgespräch, das erst am Tag der Operation oder gar während der Vorbereitungen zum Eingriff geführt wird, ist zu spät. Das entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal (Az.: 4 O 147/21).
Dem Patienten müsse für die Entscheidung genügend Bedenkzeit eingeräumt werden, urteilte das Landgericht. Nur dann sei seine Einwilligung für den Eingriff wirksam.
Das Gericht sprach einer Frau aus Baden-Württemberg ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. Sie litt unter mehreren Augenbeschwerden.
In einer Augenarztpraxis wurde ihr in einem Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Kurze Zeit nach der Operation verschlechterte sich ihre Sehfähigkeit wesentlich auf 25 Prozent.
Die Operation hätte nicht stattfinden dürfen, urteilten die Richter. Die Patientin sei nicht rechtzeitig und ausreichend über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt worden. Nach Angaben des Arztes fand das Gespräch etwa eine halbe Stunde vor dem Eingriff bei einer vorbereitenden Untersuchung statt.
Das reicht nach Ansicht der Richter jedoch nicht aus, um Patienten eine freie Entscheidung für oder gegen einen Eingriff ohne Zeitdruck zu ermöglichen. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken einlegen.
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