Verabschiedung eines Curriculums: Streit ums Impfen in Apotheken

Berlin – Der Bundestag hatte mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen, dass in Apotheken alle Nicht-Lebendimpfstoffe verabreicht werden dürfen. Aktuell ist es Apotheker nur erlaubt, gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 zu impfen.
Eine Vorgabe dafür war, dass es für Apotheker, die Schutzimpfungen anbieten wollen, ärztliche Schulungen geben muss. Das Gesetz verpflichtet die Bundesapothekerkammer, die betreffenden Mustercurricula in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) zu entwickeln. Darüber gibt es nun Streit.
Gestern hatten die Apotheker mitgeteilt, es sei die Grundlage für weitere Impfungen in Apotheken geschaffen worden. „Die erforderlichen Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung“, hatte Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, in einer Mitteilung betont.
Sobald Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die Qualifikation hätten, dürften die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden. Er gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zulasten der Krankenkassen möglich sein würden.
Die Bundesärztekammer widerspricht der Darstellung heute. Die gestrige Mitteilung der Bundesapothekerkammer verschweige den „weiterhin bestehenden fachlichen Dissens mit der Bundesärztekammer über die Voraussetzungen für die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken“, hieß es heute aus der BÄK.
Man habe der Bundesapothekerkammer wiederholt fachlich begründete Vorschläge für eine angemessene Qualifizierung unterbreitet. Die Bundesapothekerkammer halte aber offenbar weiterhin an einem Schnellkurs fest.
Nach dem Curriculum der Bundesapothekerkammer soll die Schulung für Apotheker, die bisher noch keine Schulung hatten, 23 Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen; davon sollen zwölf Stunden im „Selbststudium“ absolviert werden können. Faktisch geht es also um elf Unterrichtsstunden, an denen künftige Impf-Apotheker teilnehmen müssen.
„Wer meint, ohne Medizinstudium in eineinhalb Schulungstagen die Qualifikation erwerben zu können, alle Impfungen mit Totimpfstoffen einschließlich der Reiseimpfungen beurteilen und durchführen zu können, hat nicht verstanden, was ärztliche Verantwortung bedeutet“, stellt BÄK-Präsident Klaus Reinhardt klar.
Mit der Ausweitung der Impfbefugnisse auf sämtliche Nicht-Lebendimpfstoffe gingen deutlich höhere Anforderungen an Anamnese, Indikationsstellung, den Umgang mit Kontraindikationen sowie die Erkennung und Beherrschung möglicher Komplikationen und Notfälle einher. „Dies gilt insbesondere für Reiseimpfungen und andere Impfungen, die eine umfassende heilkundliche Kompetenz voraussetzen.“
Die Bundesärztekammer unterstützt das Ziel, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen und den Zugang zu Impfungen zu verbessern. Maßstab müsse dabei jedoch stets die Patientensicherheit sein. Dafür sei eine Qualifizierung erforderlich, die dem Umfang und der Komplexität der übertragenen Aufgaben angemessen Rechnung trägt.
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