Verbände fordern mehr Schutz von Frauen vor Gewalt
Berlin – Mehr Hilfsangebote für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, fordert die Diakonie Deutschland. „Fakt ist, dass in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen“, kritisiert der Verband. Aber auch zu den vorhandenen Angeboten hätten nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang. So sei es für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei seien. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen hätten durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.
Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht
Die Diakonie weist auf die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hin, die seit Anfang Februar in Deutschland in Kraft ist. Damit verpflichtet sich Deutschland zu Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. „Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Darauf hat jede Frau einen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen“, betonte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Sie begrüßte, dass CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern umrissen haben. „Diesen Absichtserklärungen müssen rasch Taten folgen, um sexualisierter und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken“, so Loheide.
Dies betont auch der Selbsthilfeverband BAG Selbsthilfe: „Um die Frauen und Mädchen tatsächlich schützen zu können, muss ein Gesamtkonzept zum barrierefreien Gewaltschutz gegenüber Frauen und Mädchen mit Behinderung geschaffen werden. Nur so können sie ein gewaltfreies und gleichberechtigtes Leben in Deutschland führen. Dazu gehört es auch, die so dringend benötigten barrierefreien Zugänge zu Frauenhäusern und Beratungsstellen zu schaffen“, forderte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Martin Danner.
Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag des Europarats. Deutschland hat ihn am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter.
„Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Bürger können etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen“, teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit.
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