Deutschland ratifiziert Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt
Straßburg – Deutschland hat ein internationales Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt in Kraft gesetzt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Elke Ferner (SPD), übergab gestern im Europarat in Straßburg die Ratifikationsurkunde für die Istanbul-Konvention. Mit dem Abkommen wird Gewalt gegen Frauen als spezifische Menschenrechtsverletzung eingestuft. Außerdem geht es um Maßnahmen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung.
Die Erklärung gilt damit in 25 Ländern, 19 weitere Staaten haben den Vertrag bereits unterzeichnet. Nicht darunter sind aus dem Kreis der Europarat-Mitglieder Armenien, Aserbaidschan und Russland. Deutschland hat der Bundesregierung zufolge bereits alle Verpflichtungen umgesetzt. Dazu gehört die Einführung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht: Strafbar ist es demnach nicht nur, Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung zu erzwingen, sondern auch, sich über den erkennbaren Unwillen des Opfers hinwegzusetzen.
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