Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen steigt jeden Monat

Berlin – Bis zum Herbst des vergangenen Jahres sind etwa 370.000 Freischaltcodes für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) eingelöst worden. Der Markt für die auch „Apps auf Rezept“ genannten Anwendungen ist seit Herbst 2020 monatlich um durchschnittlich 19 Prozent gewachsen.
Das geht aus dem „DiGA-Report“ hervor, den der Spitzenverband digitale Gesundheitsversorgung jetzt vorgestellt hat. Er gibt Einblicke in die Entwicklung des Marktes von Oktober 2020 bis Ende September 2023 anhand von Herstellerangaben.
„Damit leisten die Anwendungen einen entscheidenden Beitrag zu einer hochqualitativen Versorgung und helfen, Versorgungslücken zu schließen“, sagte Anna Haas, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes.
Sie betonte, die Versorgung mithilfe von DiGA erfolge auf Basis wissenschaftlicher Evidenz. Alle Hersteller bisher dauerhaft zugelassener DiGA hätten randomisierte-kontrollierte klinische Studien durchgeführt, um den positiven Versorgungseffekt ihrer Anwendung nachzuweisen.
Neben ihrer Rolle innerhalb der Gesundheitsversorgung werden DiGA laut Verband zunehmend zu einem relevanten Wirtschaftsfaktor, wie eine Umfrage unter DiGA-Herstellern zeige.
„Ausländische Regierungen, Unternehmen und Investoren schauen auf Deutschland als Vorbild für Digital Therapeutics. Dies erlaubt deutschen DiGA-Unternehmen ins Ausland zu expandieren und zusätzliche Investitionen für den Standort Deutschland zu gewinnen“, sagte Henrik Emmert, zweiter stellvertretender Vorsitzender des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung.
Der Verband fordert, den Einsatz von DiGAs möglichst niederschwellig zu gestalten. Im Augenblick sei der Prozess noch zu bürokratisch: Versicherte müssen das DiGA-Rezept zunächst bei ihrer Krankenkasse einreichen und auf einen Freischaltcode warten, den die Krankenkasse ihnen übermittelt.
Erst mit diesem Code können sie die DiGA nutzen. Dieses Vorgehen führe in der Praxis dazu, dass Patienten im Durchschnitt 13 Tage auf ihren Freischaltcode warten.
„Eine derart lange Wartezeit zwischen Verordnung und tatsächlicher Nutzung einer digitalen Therapie kann dazu führen, dass notwendige Therapieschritte nicht rechtzeitig eingeleitet werden. Zudem wird sie dem Anspruch an eine zügige und effektive Versorgung nicht gerecht und birgt die Gefahr, dass gesundheitliche Probleme ungelöst bleiben“, hieß es aus dem Verband.
DiGA sind digitale Medizinprodukte, wie Smartphone-Apps oder browserbasierte Webanwendungen, die zur Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Erkrankungen eingesetzt werden können. Ärzte und Psychotherapeuten können sie Patienten auf Rezept verordnen. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
Die ersten DiGA wurden im Herbst 2020 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen. Zum 30. September 2023 umfasste das offizielle DiGA-Verzeichnis 49 digitale Gesundheitsanwendungen.
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