Ärzteschaft

Verbände für Anpassungen der Laborreform

  • Dienstag, 11. März 2025
/stock_alexfamous, stock.adobe.com
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Berlin – Die Mitglieder der beiden Berufsverbände der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) und der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI) haben sich erneut mit einem offenen Brief an den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen gewandt. Die fachärztlichen Verbände fordern eine Anpassung der Laborreform.

Anlass des Appells sind die nun vorliegenden Ergebnisse einer Folgenabschätzung zur am 1. Januar in Kraft getretenen Laborreform 2025 durch die Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 19. April 2024. „Für die fachärztlichen Labore kommt es so schlecht, wie wir es befürchtet haben“, erklärte der erste Vorsitzende des ALM, Michael Müller.

Die in Auftrag gegebene Simulationsrechnungen auf der Basis der beiden ersten Quartale des Jahres 2024 zeigten deutlich, dass die „versprochene Leistungsbedarfsneutralität nicht eingehalten wird“.

Vielmehr führe die Umsetzung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses zu „erheblichen negativen Folgen“ für die fachärztlichen Labore, da Finanzmittel aus der Laborversorgung in andere Bereiche umgeleitet werden. Und dies trotz steigender Arbeitskosten und gleichbleibend hoher Anforderungen an die Facharztlabore. Die Vergütung der labordiagnostischen Untersuchungen könne so nicht mehr kostendeckend erfolgen.

„Die Auswirkungen der Reform können dazu führen, dass wichtige medizinische Untersuchungen zunehmend nicht mehr durchgeführt werden, da die Erstattungsbeiträge ohnehin nicht mehr kostendeckend sind“, warnte Ralf Ignatius, stellvertretender Bundesvorsitzender des BÄMI. Schon jetzt komme es zur Schließung von kleineren Facharztlaboren, wodurch die labordiagnostische Versorgung von Patientinnen und Patienten insbesondere in ländlichen Regionen teils erheblich beeinträchtigt werden könne.

Die beiden Verbände fordern deshalb die Rücknahme der Abwertungen für Laboruntersuchungen und eine „gerechte Vergütung der Sachkostenpauschalen“. Das für die Laborversorgung verfügbare Vergütungs- und Honorarvolumen müsse vollständig für die Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen verwendet werden. Zudem soll die Mindestvergütungsquote auf mindestens 89 Prozent erhöht werden. Grundsätzlich müssten die deutlich steigenden Kosten in den Laboren berücksichtigt werden.

aha

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