Verbraucherschützer für digitale Pflegehelfer als Kassenleistung

Berlin – Die Kosten für digitale Pflegehelfer sollten aus Sicht von Verbraucherschützern von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden. Dies müsse gelten, sofern die Assistenzsysteme zum Beispiel die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen erhöhten oder es ihnen ermöglichten, länger zu Hause zu wohnen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband heute in Berlin mit.
Bislang würden lediglich die Kosten für einen Hausnotruf und ein mit wenigen Funktionen ausgestattetes Pflegebett von den Kassen erstattet, kritisierte der Verband. Pflegeroboter oder digitale Assistenzsysteme könnten Pflegende entlasten und auch die Sicherheit erhöhen. Die Kosten stellten bisher jedoch eine große finanzielle Belastung für Pflegebedürftige dar. Zu den möglichen digitalen Helfern zählen etwa auch Sturzsensoren oder Erinnerungshilfen für Medikamente und Trinken.
Weiterhin fordern die Verbraucherschützer, dass die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Organisation der Pflege künftig komplett digital über die elektronische Patientenakte abzuwickeln. Zudem müssten Haftungsfragen für Pflegeroboter geklärt werden. Zugleich sollten herkömmliche Versorgungswege aber bestehen bleiben, damit Pflegebedürftige frei entscheiden können, ob sie digitale Anwendungen nutzen wollen und dem Austausch ihrer Daten zustimmen.
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