Verbraucherzentrale mahnt rückwirkende Zahlung von Krankengeld an

Hannover – Wer bei seiner Krankenkasse keine lückenlose Krankschreibung einreicht, kann derzeit seinen Anspruch auf Krankengeld verlieren. Diese Krankengeldfalle soll im neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Bundesregierung beseitigt werden. Nun werden Forderungen laut, dass die Regelung auch rückwirkend gilt.
Die Bundesregierung sieht im TSVG vor, dass der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen bleibt, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nicht unmittelbar am nächsten Werktag erfolgt. Ausreichend soll sein, diese spätestens innerhalb eines Monats einzureichen, nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt.
Die Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen forderte heute, dass die Neuregelung auch rückwirkend in Kraft treten soll. „Wir haben regelmäßig Fälle, in denen Patienten durch ein kleines Versäumnis in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, sagte VZ-Gesundheitsexperte Kai Kirchner. Die soziale Ungerechtigkeit sei nicht nachvollziehbar.
Das Krankengeld – etwa 70 Prozent vom beitragspflichtigen Gehalt – wird laut Kirchner maximal 78 Wochen gezahlt, auch über das Ende eines Arbeitsverhältnisses hinaus. Wer den Anspruch verliere, dem bleibe meist nur der Antrag auf Hartz IV, sagte der Referent für Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale.
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