Verdacht auf Abrechnungsbetrug: Pflegedienst-Chefin schweigt
Berlin – Weil sie als Inhaberin eines Pflegedienstes in einer Vielzahl von Fällen Leistungen falsch abgerechnet haben soll, muss sich eine 52-Jährige vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Die Angeklagte soll Leistungen von Pflegefachkräften angegeben haben, obwohl sie von Hilfskräften erbracht worden seien. Der Verteidiger erklärte zu Prozessbeginn heute, seine Mandantin werde zunächst schweigen. Die Anklage sei „von vorn bis hinten falsch“.
Die Staatsanwaltschaft geht in dem Verfahren, in dem ursprünglich eine weitere Chefin eines Pflegedienstes mitangeklagt war, von einem Schaden für Versicherer und Krankenkassen von rund 148.000 Euro in der Zeit von Juni 2011 bis Januar 2013 aus. Die beiden Frauen hätten „gemeinsam den Entschluss gefasst, die Leistungen an Patienten von Pflegehilfskräften anstelle von examinierten Pflegefachkräften ausführen und dann von Fachkräften quittieren zu lassen“, heißt es in der Anklage.
Das Verfahren gegen die zunächst Mitangeklagte ist inzwischen wegen geringer Schuld eingestellt worden. Die 56-Jährige habe zudem eine Summe von 120.000 Euro zurückgezahlt, hieß es am Rande des Prozesses.
Ein Verteidiger rügte die Anklageschrift. Diese sei unvollständig und entspreche nicht den Vorschriften. Das Verfahren sei einzustellen, verlangte er. Alle Leistungen seien mangelfrei erbracht worden. Bei der Abrechnung sei es zu einem „internen Problem“ gekommen, so der Anwalt gegenüber Journalisten. Dieser aber sei auf einen „Systemfehler“ zurückzuführen. Der Prozess wird am 15. Mai fortgesetzt.
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