Vereinbarung verlängert: Tarifpluralität in Kliniken soll erhalten bleiben

Berlin – Der Marburger Bund (MB) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) haben ihre Vereinbarung zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz erneuert. Die neue Vereinbarung hat eine Laufzeit bis Ende 2030.
Die Vereinbarung habe sich in den vergangenen neun Jahren in der tarifpolitischen Praxis bewährt und dazu beigetragen, die gewachsenen tarifpluralen Strukturen in den Krankenhäusern zu bewahren, hieß es von der Ärztegewerkschaft und Verdi heute. Man habe dadurch Konflikte vermieden.
Durch entsprechende tarifvertragliche Vereinbarungen soll verhindert werden, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann – wie es das Tarifeinheitsgesetz vorsieht.
„Damit bleibt jede der beiden Gewerkschaften berechtigt, für ihre Mitglieder tarifliche Regelungen zu treffen, die von den Bestimmungen des Tarifvertrags der anderen Gewerkschaft abweichen“, schreiben MB und Verdi.
Zugleich verpflichten sich Verdi und der Marburger Bund, keinen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb zu stellen. Auch die Arbeitgeber sollen in den jeweiligen Tarifverhandlungen dazu verpflichtet werden, dies zu unterlassen.
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