Hochschulen

Vereinbarung zur Anerkennung patientennaher Forschung in Tübingen getroffen

  • Dienstag, 16. Juni 2026
/crizzystudio, stock.adobe.com
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Tübingen – Die Medizinische Fakultät Tübingen und die Bezirksärztekammer Südwürttemberg haben eine Vereinbarung zur Anerkennung patientennaher Forschung für die Weiterbildung unterzeichnet.

Danach können Ärzte in strukturierten Clinician-Scientist-Programmen der Fakultät künftig bis zu zwölf Monate patientennahe Forschung auf ihre fachärztliche Weiterbildungszeit anrechnen lassen.

Grundlage ist die Teilnahme an einem strukturierten Clinician-Scientist-Programm der Medizinischen Fakultät mit Fokus auf patientennahe Forschung sowie einer Laufzeit von 36 Monaten und einer 50-prozentigen Freistellung für Forschung.

Bereits bei der Bewerbung wird geprüft, ob die Voraussetzungen der Vereinbarung erfüllt sind. Im weiteren Verfahren bewerten Gutachtende der Fakultät und der Weiterbildungsausschuss der Bezirksärztekammer gemeinsam, ob das Forschungsvorhaben mit den Anforderungen der fachärztlichen Weiterbildung vereinbar ist.

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Vereinbarung laut der Fakultät vor allem mehr Planungssicherheit und bessere Karriereperspektiven in Klinik und Forschung. Gleichzeitig stärke sie die Attraktivität des Standorts Tübingen.

„Wissenschaftliche Erkenntnisse sind kein Sprint, sondern ein Marathon, auf dem uns die Vereinbarung nun mehr Rückenwind verschafft“, sagte Stephan Zipfel, Prodekan der Medizinischen Fakultät. Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2029 und kann anschließend verlängert werden.

„Wir freuen uns, beginnend mit Tübingen, den medizinischen Fakultäten unseres Kammerbezirks und damit dem akademischen Nachwuchs die Möglichkeit zu eröffnen, alternative Modelle der anrechenbaren Kompetenzvermittlung in der Weiterbildung zu etablieren“, ergänzte Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg.

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