Politik

Krankenhausgesellschaft legt Ideen zur Weiterentwicklung der Ambulantisierung vor

  • Donnerstag, 22. Januar 2026
/Joe, stock.adobe.com
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Berlin – Mehr Entscheidungsfreiheit für die Länder, eine auskömmlichere Finanzierung und institutionelle Ermächtigungen für die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, an der ambulanten Versorgung teilzunehmen – so lauten die Vorstellungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Weiterentwicklung von ambulanten Behandlungen am Krankenhaus. Die Ideen hat die DKG in einem aktuellen Positionspapier formuliert.

Vor allem die 2024 eingeführten Hybrid-DRG sind dem Verband in der derzeitigen Form ein Dorn im Auge. Neben der Weiterentwicklung dieser Hybrid-DRG unterbreitet die DKG auch Vorschläge zur Zukunft des ambulanten Operierens (AOP) und den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen.

So kritisiert die DKG erneut die politisch angeordnete Ausweitung der Hybrid-DRG. Diese sei „keine Basis für die angestrebte Ambulantisierung“. Die erstmalige gesetzliche Evaluation sei zum 30. Juni vorgesehen, dennoch werden die Hybrid-DRG bereits schon vorher deutlich erhöht, so die DKG.

So würden der DKG zufolge Hybrid-DRG derzeit die Krankenhausplanung der Länder unterminieren, die Krankenhausökonomie destabilisieren und das Versorgungsziel für die Patientinnen und Patienten verfehlen. „Es besteht die große Gefahr von Rationierung über Wartelisten, weil dieses Leistungsspektrum von den Krankenhäusern nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden kann“, heißt es in dem Positionspapier.

Dies erklärt die DKG mit einer „einheitlich erzwungenen Vergütung“ ohne dass sektorenübergreifende Qualitätsstandards, Dokumentationspflichten oder Strukturvorgaben etabliert würden. Neben drohenden Versorgungslücken und einer Gefährdung der Patientenversorgung entstünden der DKG zufolge auch Risiken für die ärztliche Weiterbildung.

Stattdessen bräuchte es „eine politisch verantwortungsvolle und strukturierte Weiterentwicklung der Ambulantisierung, die schrittweise auch zu Einsparungen für die Beitragszahler führt.“

Die DKG fordert die unverzügliche Aussetzung der aktuellen rechtlichen Regeln und schlägt als Alternative „ein sektorspezifisches Kurzlieger-DRG-Modell unter Einbindung der Vertragsärzte“ vor. Diese Fallpauschalen sollten für geeignete Behandlungsfälle mit einer Verweildauer von null bis zwei Tagen (bis zu drei Kalendertage) gelten und könnten in einem sowohl ambulanten als auch stationären Behandlungssetting erbracht werden.

Dadurch entstünde ein verstärkter Anreiz zur Verweildauer und Kostenreduktion. Die Kurzlieger-DRG sollten jährlich weiterentwickelt werden und primär für die ambulante Versorgung geeignete Leistungen sollten kontinuierlich in den AOP-Katalog überführt werden. Dafür brauche es aber auch eine Verbesserung der „bisher unzureichenden Vergütung der AOP-Leistungen“.

Darüber hinaus müssten AOP-Leistungen künftig vollständig refinanziert werden, um ihre Funktion als tragende Säule der flächendeckenden Versorgung zu sichern, erklärte die DKG weiter. Die DKG müsse bei den Fragen der Leistungsvergütung ebenfalls in den Bewertungsausschuss mit aufgenommen werden, lautete eine weitere Forderung. Diese Vergütung dürfe nicht nur von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband festgelegt werden.

Es werde eine klare und medizinisch fundierte Leistungsabgrenzung benötigt, welche Eingriffe ambulant erbracht werden können. Die Vergütung müsse leistungsgerecht und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden. Wichtig sei diesbezüglich auch die Sachkostenvergütung zwischen den Sektoren anzupassen. Und: Die Regelung zur kostenaufwandsgerechten Vergütung ambulanter ärztlicher Weiterbildung müsse gesetzlich vorgegeben werden, damit auch hier eine sachgerechte Finanzierung bei zunehmender Ambulantisierung möglich sei.

Mehr Möglichkeiten für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen

Als drittes fordert die DKG Anpassungen für die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die es künftig mit der Krankenhausreform geben soll. Diese Standorte sollen stationäre, ambulante und pflegerische Behandlungen stärker miteinander verbinden und eine wohnortnahe Grundversorgung für die Bevölkerung sicherstellen.

Der Bundeskatalog, was diese Häuser dürfen sollen und was nicht, dürfte nicht zu eng eingeschränkt werden, betonte die DKG in ihrem Positionspapier. Stattdessen sollten die Länder mehr Möglichkeiten erhalten, entsprechende Versorgungsaufträge zu erteilen.

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen müssten umfassend befugt werden, ambulante Behandlungsfälle zu erbringen und dafür auch ausreichend finanziert zu werden. Dazu gehöre die Aufnahme der entsprechenden Möglichkeiten, beispielsweise des Ambulanten Operierens. Jede dieser Einrichtungen sollte zudem eine institutionelle Ermächtigung zur hausärztlichen beziehungsweise fachärztlichen Versorgung erhalten.

„Dadurch würden die Krankenhäuser und damit auch die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, eine bedarfsgerechte Patientenversorgung sicherzustellen, um drohende Versorgungslücken zu vermeiden“, heißt es in dem Papier.

Sektorenübergreifende Einrichtungen müssten darüber hinaus auch eine Lotsenfunktion in der Gesundheitsregion übernehmen, Präventionsmaßnahmen durchführen und Gesundheitskompetenzen aufbauen dürfen. Für die entsprechende benötigte auskömmliche Finanzierung sollten zudem Personal- und Sachkostensteigerungen berücksichtigt werden.

„Mehr ambulante Behandlungen im Krankenhaus sind eine Chance, das Gesundheitssystem besser, effizienter und kostengünstiger zu gestalten, auch im Interesse der Patientinnen und Patienten“, sagte dazu auch der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß.

„Vieles an den Plänen zur Ambulantisierung ist allerdings noch unausgegoren oder von teils völlig überzogenen Vorstellungen vom Ausmaß ambulant möglicher Behandlungen in niedergelassenen Arztpraxen getrieben.“ Es brauche mehr Sachlichkeit und Rationalität in der Debatte, damit Reformchancen nicht verspielt würden.

cmk

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