Vergütung für Krankenhausbehandlungen in Bayern vereinbart

München – Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2017 verständigt. Danach steigt der landesweite Basisfallwert, die zentrale Orientierungsgröße für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.312 Euro auf 3.350,50 Euro.
Dieser Wert ist den Abrechnungen für das einzelne Krankenhaus zugrunde zu legen. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns stehen 2017 damit knapp elf Miliarden Euro zur Verfügung. Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie 2017 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.
Am Ende einer sehr schwierigen Verhandlungsrunde, die nach Aussage beider Seiten unter komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem sehr „professionellen und sachlichen Klima“ ablief, gelang bereits kurz vor den Weihnachtsfeiertagen der Durchbruch. Bekannt wurde die Einigung erst heute, da inzwischen auch die Gremien beider Parteien dem Ergebnis zugestimmt haben.
BKG und Krankenkassen bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber noch vertretbar“. Sie sehen in der Einigung auch einen Beleg für die funktionierende Selbstverwaltung in Bayern. Die Kliniken hätten nunmehr Planungssicherheit für das Jahr 2017.
Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den weitaus größten Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen.
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