Ärzteschaft

Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen nahezu unverändert

  • Mittwoch, 26. August 2020
/picture alliance, Susann Prautsch
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Frankfurt am Main – Die Anzahl der ärztlichen Behandlungsfehler in Hessen ist im Jahr 2019 nahezu unverändert auf Vorjahresniveau geblieben. Das geht aus heute vorgelegten Zahlen der Gutachter- und Schlichtungs­stelle der Landesärztekammer Hessen hervor.

Während die 2019 bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle gestellten Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler mit 872 gegenüber dem Vorjahr (899) leicht gesunken sind, ist die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler im vergangenen Jahr nahezu gleichgeblieben.

So bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 115 (27,1 Prozent) der 424 gutachter­lich abschließend geprüften Verdachtsfälle Behandlungsfehler von Ärzten sowohl im am­bulanten als auch im stationären Bereich. Zum Vergleich: 2018 waren 110 (26,6 Prozent) der begutachteten Verdachtsfälle als Behandlungsfehler eingestuft worden.

„Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel“, betonte Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärzte­kammer Hessen. Dennoch lasse sich aus den nur geringfügig gestiegenen Fallzahlen in Hessen kein Qualitätsverlust in Klinik und Praxis ablesen. Um der Patientensicherheit gerecht zu werden, habe die Ärzteschaft vielfältige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention entwickelt, die in Kliniken und Praxen längst zum Alltag gehörten.

An Arbeitgeber und Politik appellierte Pinkowski, das „Gesundheitswesen von kommerzi­ellen Zwängen zu befreien, Ärzte von administrativen Aufgaben zu entlasten und auf die Einhaltung der Arbeitszeit zu pochen, um damit die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Patientenbehandlung zu verbessern“.

In 210 der 424 gutachterlich überprüften Verdachtsfälle ergingen Kommissionsentschei­dungen. „Auch wenn die Kommissionsverfahren die Bearbeitung verlängern, erhöhen sie dank des zugrundeliegenden Mehraugenprinzips die Glaubwürdigkeit der eingeholten Gutachten“, erklärte Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Bei der Bearbeitung stehe nicht die Quantität, sondern die Qualität im Vordergrund. Im Kommissionsverfahren, einem zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar, wird das einge­holte Gutachten noch einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem Juristen überprüft.

Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe wurden 2019 auf dem Fachgebiet der Orthopä­die und Unfallchirurgie erhoben, gefolgt von Allgemeinchirurgie, Frauenheilkunde und Innere Medizin. Von den 424 gutachterlich geprüften Patientenvorwürfen entfielen 72 auf die Orthopädie, 71 auf die Unfallchirurgie, 45 auf die Allgemeinchirurgie, 30 auf die Frau­enheilkunde und 20 auf die Innere Medizin.

EB/aha

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