Versäumtes Neugeborenenscreening innerhalb von vier Wochen nachholen

Köln – Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen das Neugeborenen-Screening bis zu vier Wochen nach der Geburt. Eltern sollten es daher mit ihren Kindern innerhalb dieses Zeitraums nachholen, wenn es nach der Geburt nicht dazu gekommen ist. Darauf weist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hin.
In Deutschland können Eltern ihr Baby seit Februar 2019 auf 15 Krankheiten testen lassen. In der Regel erfolgt diese Untersuchung ab 36 Stunden nach der Geburt mit etwas Blut von der Ferse. Eltern müssen schriftlich einwilligen. „Dieses Screening auf angeborene Immundefekt-, Hormon- und Stoffwechselstörungen erkennt zahlreiche Erkrankungen, die behandelt werden können.
So sterben Kinder mit schweren angeborenen Immundefekten, die nicht erkannt und nicht therapiert werden, oft vorzeitig. Aber auch Störungen zum Beispiel der Schilddrüsenfunktion, die unbehandelt zu schweren geistigen Defekten führen, können erkannt und behandelt werden “, erläutert der BVKJ-Experte Ulrich Fegeler.
Auch eine Untersuchung auf kritische angeborene Herzfehler mittels postnataler Pulsoximetrie ist für die 25. bis 48. Lebensstunde nach der Geburt vorgesehen. „Diese Untersuchung kann der Kinder- und Jugendarzt bis zum 14. Lebenstag noch im Rahmen der U2 kostenfrei durchführen. Bestimmte Herzfehler, die nicht bei den Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zu sehen sind, lassen sich hierbei erkennen.
Ohne Diagnose würden sich diese Herzfehler in den ersten Lebenstagen erst einmal nicht bemerkbar machen, könnten dann aber plötzlich schwere Beschwerden und längerfristige Schäden zur Folge haben“, warnt Fegeler.
Insgesamt erlaube es das Screening, Krankheiten rechtzeitig zu behandeln, Infektionen zu verhindern und die Lebensqualität vieler Kinder deutlich zu verbessern, so sein Fazit.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einzelheiten zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen in der sogenannten Kinder-Richtlinie geregelt. Neben den Untersuchungen U1 bis U9 gehören hierzu spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie das erweiterte Neugeborenen-Screening und das Screening auf Mukoviszidose oder angeborene Herzfehler.
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