Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel: SPD schlägt Alternative vor

Berlin – Einen Alternativvorschlag zu dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angestrebten Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel haben die SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und Edgar Franke vorgestellt. Sie schlagen vor, die möglichen Rabatte der Versandhandelsapotheken zunächst auf einen Euro zu begrenzen und die Situation der Apotheken in zwei Jahren zu evaluieren.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober 2016 entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente und das damit zusammenhängenden Rabattverbot für ausländische Versandapotheken nicht zulässig ist. Ohne die Preisbindung haben die Versandhändler aber einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der traditionellen Apotheke vor Ort.
SPD und Union weiter uneins
Aus Sorge vor einem Apothekensterben und einer daraus resultierenden schlechteren Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen will das BMG den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten. Dies hat die SPD bisher abgelehnt und mit dem Konzept von Dittmar und Franke jetzt eine Alternative zur Diskussion gestellt.
Scharfe Kritik ernteten sie damit von der Bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU): „Es ist unverständlich, warum die SPD sich so hartnäckig gegen ein Versandhandelsverbot stellt. Sie positioniert sich als Interessenvertreterin der großen ausländischen Internetversender“, so Huml. Nur die Wiederherstellung der uneingeschränkten Preisbindung für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln könne Wettbewerbsnachteile vermeiden und die flächendeckende Arzneimittelversorgung erhalten, sagte die Landesgesundheitsministerin.
Auch die Apotheken lehnen den SPD-Vorschlag ab: „Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro zu begrenzen, hilft niemandem“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Friedemann Schmidt. Erstens sei er europarechtlich nicht zu halten. „Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben“, so Schmidt.
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