Politik

Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel wird kein Schnellschuss

  • Mittwoch, 9. November 2016

Berlin – Das geplante Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird voraussichtlich nicht an das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung angehängt, das morgen in erster Lesung im Bun­des­tag beraten wird. Das hat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Lutz Stroppe, heute bei einer Veranstaltung der Schwenninger Krankenkasse in Berlin erklärt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe den Auftrag erteilt, einen Ge­setzentwurf vorzubereiten und werbe jetzt bei den Ländern um Zustimmung. Da das ge­plante Gesetz der Europäischen Kommission vorgelegt werden müsse, sei eine enge Ab­stimmung erforderlich. Er sei skeptisch, ob das Versandverbot an die Novelle zum Arznei­mittelgesetz angehängt werden könne. „Wir müssen erst einen Konsens finden“, sagte Stroppe.

Unterdessen hat heute der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in Berlin eine Em­pfeh­lung für ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab­gegeben. Darauf hat das Gesundheitsministerium in Bayern aufmerksam gemacht. Mi­nis­terin Melanie Huml (CSU) hatte sich neben Bundesgesundheitsminister Hermann Grö­he (CDU) für eine solche Lösung ausgesprochen. Am 25. November will sich das Ple­num des Bundesrats mit der Empfehlung des Gesundheitsausschusses befassen.

Das geplante Versandhandels­verbot für rezeptpflichtige Arzneimittel ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte im Oktober entschieden, dass sich ausländische Versandapotheker nicht an die in Deutschland einheitlichen Preise für re­zeptpflichtige Arzneimittel halten müssen. Teile der Politik und die Apothekerschaft be­fürch­ten nun einen ruinösen Preiswettbewerb, der die bewährte Apothekenstruktur in Deutschland gefährdet.

Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz greift die Bundesregierung Anregun­gen aus dem Pharmadialog auf, den das Ministerium mit Vertretern von Industrie, Kas­sen, Gewerkschaften und anderen geführt hatte. Vorgesehen ist unter anderem, dass die freie Preisbildung für ein Arzneimittel im ersten Jahr nach der Markteinführung künftig nur noch bis zum Erreichen eines Schwellenwerts von 250 Millionen Euro gelten soll.

Zudem sollen die zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen vereinbarten Er­stattungsbeträge geheim bleiben. Ärzte sollen künftig über ihre Praxissoftware besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informiert werden. Außerdem ver­län­gert das Gesetz das geltende Preismoratorium für Arzneimittel bis zum Ende des Jahres 2022. Zu der Kritik an der Höhe der Umsatzschwelle sagte Stroppe heute, es sei darum gegangen, ein Gleichgewicht zu halten. Man wolle Mondpreise verhindern, ohne For­schung und Entwicklung zu hemmen.

HK/EB

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