Versorgungsforschungsprojekte erzielen Teilerfolge

Berlin – Das Versorgungsforschungsprojekt „PEF-Immun – Partizipative Entscheidungsfindung zur Immuntherapie in der Onkologie“ trägt nicht zu einer verbesserten Entscheidungsfindung bei der Immuntherapie von schwarzem Hautkrebs bei. Auch die Risikoabschätzung wird durch die interaktive Entscheidungshilfe nicht genauer.
Dies geht aus dem Ergebnisbericht des Förderprojekts hervor, den der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am vergangenen Freitag veröffentlichte.
Das Projekt zielt darauf ab, dass Hautkrebspatienten gemeinsam mit ihren Ärztinnen und Ärzten eine Therapieentscheidung für die Immuntherapie treffen können, damit sie sich besser beteiligt fühlen und langfristig zufriedener mit der Entscheidung sind. Dafür sollen sie sich auf einer Onlineplattform über die Behandlungsoptionen einer Immuntherapie informieren können und sie als Entscheidungshilfe nutzen.
Das Projekt konnte jedoch nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen. Der Innovationsausschuss betrachtet die Ergebnisse als Grundlage für weitere Entwicklungen zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit schwarzem Hautkrebs.
Anders bewertet der Innovationsausschuss das Projekt „DiaTT – Dialyse Trainings-Therapie“. Auch hierzu veröffentlichte der Ausschuss vergangenen Freitag einen Ergebnisbericht. Im Rahmen des Projekts hatten Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz während der Dialyse eine Sporttherapie erhalten, die zu ihrer Ausdauer und Kraft beitragen sollte.
Mobilität und Lebensqualität der Patienten verbesserten sich im Projektzeitraum nach Angaben des G-BA nachweislich. Der Innovationsausschuss beauftragte die Bundesverbände der Kranken- und Pflegekassen mit der Prüfung, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen für die Therapie getroffen werden können.
Im Projekt „User – Umsetzung eines strukturierten Entlassmanagements mit Routinedaten“ konnten Teilerfolge erzielt werden. Prognosemodelle, die für das Projekt entwickelt worden sind, haben gezeigt, dass Versorgungslücken in der nachstationären Behandlung mit neuen Formen des Entlassmanagements vermieden und ungeplante Krankenhauswiederaufnahmen reduziert werden könnten.
Um mit den nachsorgenden Einrichtungen kommunizieren zu können, müsste das digitalisierte Entlassmanagement jedoch erst ausgebaut werden. Der Ergebnisbericht des Innovationsausschusses weist auch darauf hin, dass die Prognosemodelle präzisiert werden müssten. Die Teilergebnisse wurden zur Information an die Vertragspartner des Rahmenvertrags Entlassmanagement weitergeleitet.
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