Versorgungsforscher begrüßen die Verstetigung des Innovationsfonds

Berlin – Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) begrüßt die Verstetigung des Innovationsfonds im Rahmen des kürzlich beschlossenen Digitalgesetz (DigiG). Der Innovationsfonds bleibe damit eine „wichtige Säule einer zukunftsfähigen, evidenzgeleiteten Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland“.
Durch die Aufnahme der Patientenbeteiligung als achtes Förderkriterium sehe man die Orientierung der geförderten Projekte an den Bedürfnissen und Anforderungen der Patienten in der Versorgung gestärkt, so das DNVF.
Gegenwärtig bestünden „erhebliche strukturelle Barrieren“ im Hinblick auf eine Überführung von erfolgreich evaluierten Projekten des Innovationsfonds in die Regelversorgung, warnte das Netzwerk. Insbesondere würden klare rechtliche Regelungen für die Zulassung innovativer Versorgungsmodelle in der Regelversorgung fehlen.
Insofern stelle die Rückmeldepflicht für die Adressaten der Umsetzung empfohlener Projekte sowie die Veröffentlichungspflicht aller Rückmeldungen der Adressaten einen guten Schritt für mehr Struktur und Transparenz im Transfer-Verfahren dar.
In einem Positionspapier gibt das DNVF Empfehlungen zur Überwindung des identifizierten Regelungsdefizits beim Transfer neuer Versorgungsformen.
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