Politik

Versorgungsqualität bei Reform der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie nicht absenken

  • Donnerstag, 9. Juli 2026
/Summit Art Creations, stock.adobe.com
/Summit Art Creations, stock.adobe.com

Berlin – Bei der von der Europäischen Kommission für Ende 2026 angekündigten Reform der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie dürften die aktuellen hohen Standards bei Gesundheitsfachkräften nicht infrage gestellt werden. Dies betonte gestern Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), im Rahmen des Europatags der BZÄK.

Eine Überarbeitung biete auch aus Sicht des Gesundheitswesens Chancen – etwa mit Blick auf eine Entbürokratisierung und Digitalisierung der Anerkennungsprozesse von. „Es gibt kaum ein drängenderes Thema“, so Ermler. Schneller dürfe aber nicht schlechter bedeuten. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen müsse weiterhin ohne Abstriche bei der Qualität überprüfbar bleiben.

Optimierte gesetzliche Regelungen zur Einbindung ausländischer Fachkräfte seien angesichts der Mangelproblematik in der Gesundheitsversorgung folgerichtig, sagte Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Mögliche Neuregelungen dürften aber „nicht um jeden Preis“ erfolgen, so Thüsing. Das derzeitige Niveau der Anerkennungsverfahren in Deutschland müsse gesichert werden. Europäische Mindeststandards könnten hilfreich sein, stellten aber kein Ersatz für die nationale Verantwortung im Bereich des Patientenschutzes dar.

Unter anderem müsse man damit umgehen, dass es im Ausland nicht ärztliche Berufsbilder mit Tätigkeitsbereichen gebe, die hierzulande mit Blick auf die Patientensicherheit Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Thüsing verwies zudem auf den Aspekt des Sprachniveaus. Da Kommunikation entscheidend für das Vertrauen der Patienten sei, müsse hier sehr aufmerksam geprüft werden.

Die qualitativen Anforderungen an die im Rahmen von Anerkennungsverfahren in Deutschland durchgeführten Kenntnisprüfungen müssten weiterhin möglichst hoch angesiedelt bleiben, stellte Ralf Hausweiler, Vizepräsident der BZÄK, klar. Er plädierte grundsätzlich dafür, die betroffenen Professionen bei entsprechenden Fragen frühzeitig und umfassend mit einzubeziehen.

Auch Arne Franke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte, reglementierte Berufe müssten höchstmögliche Qualitätsansprüche erfüllen. Deshalb sei beispielsweise eine automatische Anerkennung abzulehnen.

aha

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung