Politik

Verträge zur SAPV müssen europaweit ausgeschrieben werden

  • Dienstag, 21. Februar 2017
Uploaded: 19.07.2012 14:00:47 by mis
/dpa

Berlin/Düsseldorf – Vor weiteren bürokratischen Hürden bei der spezialisierten ambulan­ten Palliativversorgung (SAPV) warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV. Sie weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hin, wonach die Ausschreibung von SAPV-Ver­trägen dem Vergaberecht unterliegt (Az: VII-Verg 56/15). „Dieses wenig beach­te­te Urteil sorgt für große Verunsicherung bei den Leistungserbringern und den Kran­ken­kassen“, erläuterte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft, Michaela Hach.

„Die zu vergebenden Leistungen, gleichviel, ob es sich um nachrangige Dienst­leis­tungen oder um freiberufliche Leistungen handelt, haben ihres Auftragswerts wegen eine ein­deu­tige Binnenmarktrelevanz, so dass das Auftragsvorhaben in jedem Fall unionsweit vorab hat bekanntgemacht werden müssen“, heißt es in der Begründung des Gerichtes.

„Bei der SAPV handelt es sich nicht um eine abstrakte Idee, sondern vielmehr um Per­so­nen und Netzwerke in regionaler Repräsentanz und Verlässlichkeit. SAPV-Teams sollen und müssen daher eng in den jeweiligen regionalen Kontext eingebunden sein“, hält Hach dieser Argumentation des Gerichtes entgegen. Dies sei nicht zu gewähr­leisten, wenn der Anbieter „irgendwo in Europa ansässig ist und unqualifiziertes Personal einsetzt“, so Hach.

Grundsätzlich befürwortet die Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV ein transparentes Ver­gabeverfahren. Die im deutschen Vergabeverfahren vorgesehenen Regeln würden aber den besonderen Anforderungen nach Regionalität nicht gerecht. „Wir fordern von den Gesundheitsministern des Bundes und der Länder daher, ein eigenes Gesetz über die Vergabe und Beauftragung von SAPV-Teams zu erlassen“, so Hach.

hil

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