Vertragsärzte drängen auf Vereinfachung der Impfdokumentation bei Corona

Berlin – Die Bürokratie bei den Coronaimpfungen muss deutlich zurückgefahren werden. Darauf drängt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Man bitte „dringend darum“, die „überbordenden Meldevorgaben“ der Coronaimpfung an die Meldevorgaben bei anderen Impfungen anzupassen, schreiben die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel. Die Vorgaben trügen weder zu einem validen Erkenntnisgewinn bei, noch seien sie in Bezug auf die Coronaimpfkampagne für das weitere Engagement der Ärzteschaft förderlich.
Konkret schlägt die KBV vor, auf die tägliche Impfdokumentation, die impfstoffspezifischen Dokumentations- und Abrechnungsziffern, die numerische Zählung der durchgeführten Impfungen sowie die Angaben der Chargennummern zu verzichten. Die KBV regt an, die vorgeschlagenen Änderungen mit der Verlängerung der Coronaimpfverordnung umzusetzen.
Darüber hinaus sei der „aktuelle Hinweis“ aus dem Ministerium zu überdenken, in dem die Ärzte aufgefordert worden seien, die bivalenten Omikron-Impfstoffe zu differenzieren. Gassen, Hofmeister und Kriedel betonen, sie könnten das Schreiben von Ute Teichert, der neuen Abteilungsleiterin für Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit und Nachhaltigkeit im BMG, „nicht mehr nachvollziehen“.
Darin hatte Teichert, zuvor Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), die KBV gebeten, bei den täglichen Impfmeldungen über das Impfdokumentationsportal der KBV die Unterscheidung nach „Virus-(Unter-)Varianten angepassten Impfstoffen“ zu ermöglichen. Im Kern geht es darum, zwischen BA.1 und BA.4/5-angepassten Impfstoffen zu differenzieren.
Die KBV moniert in dem Brief an Lauterbach insgesamt den „hohen bürokratischen Aufwand in den vertragsärztlichen Praxen“. Das sei zum jetzigen Zeitpunkt der Coronaimpfkampagne „weder angemessen noch zielführend“.
Die KBV bittet darüber hinaus darum, dass zukünftig ein scanbarer Data-Matrix-Code auf den Impfstoffbehältnissen aufgebracht wird. Ziel sei es, Dokumentation und Abrechnung der Impfungen sowohl in der Patientenakte als auch im elektronischen Impfausweis zu erleichtern.
Die Hersteller hätten darauf zu Beginn der COVID-19-Impfungen „aus organisatorischen Gründen“ verzichtet. Mittlerweile sollte es aber möglich sein, einen Data-Mix-Code aufzubringen und auch von Mehrdosenbehältnissen auf Einzeldosenbehältnisse umzustellen, schreibt die KBV. Das wäre eine „grundlegende Voraussetzung“ für eine zum April des kommenden Jahres avisierten Regelversorgung.
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