Ärzteschaft

Vertragsärzte drängen auf Vereinfachung der Impfdokumentation bei Corona

  • Dienstag, 22. November 2022
/picture alliance, Robin Utrecht
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Berlin – Die Bürokratie bei den Coronaimpfungen muss deutlich zurückgefahren werden. Darauf drängt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Man bitte „dringend darum“, die „überbordenden Meldevorgaben“ der Coronaimpfung an die Meldevorgaben bei anderen Impfungen anzupassen, schreiben die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeis­ter und Thomas Kriedel. Die Vorgaben trügen weder zu einem validen Erkenntnisgewinn bei, noch seien sie in Bezug auf die Coronaimpfkampagne für das weitere Engagement der Ärzteschaft förderlich.

Konkret schlägt die KBV vor, auf die tägliche Impfdokumentation, die impfstoffspezifischen Dokumentations- und Abrechnungsziffern, die numerische Zählung der durchgeführten Impfungen sowie die Angaben der Char­gen­nummern zu verzichten. Die KBV regt an, die vorgeschlage­nen Änderungen mit der Ver­länge­rung der Coro­naimpfverordnung umzusetzen.

Darüber hinaus sei der „aktuelle Hinweis“ aus dem Ministerium zu überdenken, in dem die Ärzte aufge­for­dert worden seien, die bivalenten Omikron-Impfstoffe zu differenzieren. Gassen, Hofmeister und Kriedel betonen, sie könnten das Schreiben von Ute Teichert, der neuen Abteilungs­lei­terin für Gesundheitsschutz, Gesundheits­sicherheit und Nach­haltigkeit im BMG, „nicht mehr nachvollziehen“.

Darin hatte Teichert, zuvor Vorsitzende des Bundesverbands der Ärz­tinnen und Ärzte des öffentlichen Ge­sundheitsdienstes (BVÖGD), die KBV gebeten, bei den täglichen Impfmeldungen über das Impfdokumenta­tionsportal der KBV die Unterscheidung nach „Virus-(Unter-)Varianten angepassten Impfstoffen“ zu ermögli­chen. Im Kern geht es darum, zwischen BA.1 und BA.4/5-angepassten Impfstoffen zu differenzieren.

Die KBV moniert in dem Brief an Lauterbach insgesamt den „hohen bürokratischen Aufwand in den ver­trags­ärztlichen Praxen“. Das sei zum jetzigen Zeitpunkt der Coronaimpfkampagne „weder angemessen noch ziel­führend“.

Die KBV bittet darüber hinaus darum, dass zukünftig ein scanbarer Data-Matrix-Code auf den Impfstoffbe­hältnissen aufgebracht wird. Ziel sei es, Dokumentation und Abrechnung der Impfungen sowohl in der Patien­tenakte als auch im elektronischen Impfausweis zu erleichtern.

Die Hersteller hätten darauf zu Beginn der COVID-19-Impfungen „aus organisatorischen Gründen“ verzichtet. Mittlerweile sollte es aber möglich sein, einen Data-Mix-Code aufzubringen und auch von Mehrdosenbe­hält­nissen auf Einzeldosenbehältnisse umzustellen, schreibt die KBV. Das wäre eine „grundlegende Vorausset­zung“ für eine zum April des kommenden Jahres avisierten Regelversorgung.

may

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