Vertragsärzte regen Änderungen in Coronaimpfverordnung an

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sollte in der neuen Coronaimpfverordnung klarstellen, dass die vorgesehene Einbeziehung der beauftragten Arztpraxen lediglich eine kurzfristige Übergangslösung darstellt. Das regt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an.
Für eine schnellere Durchimpfung der Bevölkerung, die Vermeidung eines Staus an verfügbaren Impfstoffdosen und letztlich die Erreichung eines „Gemeinschaftsschutzes“ sei es unabdingbar, die vertragsärztlichen Praxen zügig in das Impfgeschehen einzubinden, schreibt die KBV. Die flächendeckende Einbeziehung der Arztpraxen sei in der vorliegenden Fassung leider noch nicht aufgenommen.
Positiv bewertet die Körperschaft, dass Arztpraxen möglichst unbürokratisch und ohne weitere Verwaltungsaufwände in das Impfgeschehen einbezogen werden sollen. Die vorgesehene Vereinfachung der täglichen Impfdokumentation für die beauftragten Arztpraxen sei richtig, hieß es.
Die KBV weist auch darauf hin, dass im Papier zur Impfstrategie der Bundesregierung für den April bereits eine Veränderung angekündigt sei, dass für die Impfungen in den Arztpraxen die Logistik mit dem etablierten Distributionsweg über die Apotheken aufgenommen werden soll. „Auf diesem Wege könnte dann zeitnah die Bürokratie weiter vermindert werden und die Arztpraxen einen erheblichen Teil der Impfungen übernehmen“, so die KBV.
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